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Mo, 16:56 Uhr
06.06.2011

kn-Forum: Bildungspaket

Im Kreistag hat Landrat Peter Hengstermann (CDU) eine positive Bilanz zum Thema Bildungspaket gezogen Zum Thema Bildungspaket. Nicht ganz so euphorische ist da eine Leserin im Forum...

Wie ist es denn nun, wenn man zu denen gehört, die Ansprüche aus dem Bildungspaket geltend machen können? Verabschiedet wurde das Bildungspaket am 25.02.2011, ich habe (nicht nur aus eigenem Interesse) am 28.02.2011 bei der Stadt nachgefragt, wie denn das nun alles laufen soll. \"Das wissen wir selber noch nicht\" - bekam ich nach einer Telefonodyssee auf meine Frage, wer denn nun überhaupt zuständig ist. Also habe ich mich an das Ministerium gewandt - Antwort von dort: Fragen Sie bei der Stadt nach, die wissen den Ansprechpartner. Nach diversen weiteren Anrufen wurde mir dann gesagt: für Bezieher von Wohngeld ist das Sozialamt zuständig.

Ich habe dann kurzerhand einen formlosen Antrag gestellt und um Zusendung der Formulare gebeten. Formulare? werden erst noch gedruckt - Anfang April bekam ich dann die Formulare (schlimm, dass für die Erstellung solch einfacher Formulare sicher Leute teuer bezahlt werden). Am 13. April konnte ich dann den Antrag mit allen nötigen Unterlagen abgeben, für einen meiner Söhne bekam ich am 11. Mai die Bewilligung - das Geld (die Pauschale Essengeldzuschuss für den Monat März) ist bis Freitag noch nicht auf meinem Konto gebucht worden. Auf den Bescheid für den anderen Sohn warte ich noch immer, ich habe am 20.05. nachgefragt - da war er in Bearbeitung.

Ich mache den Bearbeitern keinen Vorwurf (die sind ja auch nicht zu beneiden) - schlimm finde ich, dass Politiker ihre eigene Unprofessionalität (ein Unternehmer in der freien Wirtschaft hätte sicher bevor er eine solche Entscheidung trifft im Kopf schon die Umsetzung durchgespielt) als Unfähigkeit der Eltern hinstellen. Da wird gesagt: die Eltern rufen das Geld nicht ab...wie auch, wenn Ihnen niemand, der eigentlich das Wissen dazu haben müsste, eine Antwort geben kann? Nicht jeder ist dann so \"geschickt\", einfach erst einmal einen formlosen Antrag zu stellen, um zumindest Fristen einzuhalten und die Ansprüche seiner Kinder damit zu sichern.
Eine Leserin
Der vollständige Name ist der Redaktion bekannt.
Autor: khh

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