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Di, 10:05 Uhr
07.06.2011

Richter Kropp: Mütter einmal anders

Mütter hängen an ihren Kindern und verteidigen diese gegen Übergriffe von außen wie eine Löwin. Das ist ein immer wieder gehörtes Klischee, das manchmal stimmt, in manchen Fällen aber auch nicht – wie ein neuer Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt...


Dort hatte ein nichtehelicher Vater um seine beiden 14- und 16jährigen Töchter vor Gericht gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 erstmals deutschen Vätern nichtehelicher Kinder die Möglichkeit einer Teilnahme an der elterlichen Sorge gegeben. Das bisherige Recht sah vor, dass die Kindesmutter dazu ihre Zustimmung erteilen musste, was in der Praxis selten vorkam.

Bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt, haben die Familiengerichte anhand der Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes einen eigenen Spielraum zur Entscheidung. Die neue Rechtslage haben schon zahlreiche Väter nichtehelicher Kinder genutzt, einen entsprechenden Antrag vor dem Amtsgericht Sondershausen zu stellen.

Ungewöhnlich war in dem vorliegenden Fall, dass der klagende Vater eine Tochter bei sich haben wollte. Die Tochter wünsche das so; er begehre nicht nur das gemeinsame Sorgerecht, sondern auch das Recht der Aufenthaltsbestimmung. Die Mutter, die mit fünf Kindern völlig überfordert ist, stellte sich diesem Antrag nicht in dem Weg. Dann folgte der Satz, der alle Verfahrensbeteiligten verwunderte: „Ich bin fertig mit der Angelegenheit und habe keine Lust mehr. Ich möchte das Kind nicht mehr sehen!“

Es war dann Aufgabe von Familienrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht und der Vertreterin des Jugendamtes des Kyffhäuserkreises, die Frau von ihrer starren Haltung abzubringen. Der Richter schloss auch dieses Verfahren mit einem Vergleich ab, in dem er das Sorgerecht für beide gemeinsam regelte und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die jüngere Tochter auf den Vater übertrug. Die Mutter hatte noch im Verhandlungssaal zugesagt, Umgang mit beiden Töchtern auszuüben.

Dies ist wohl auch im Interesse der beiden Kinder. Denn mag diese Mutter für ihre Töchter nicht wie eine Löwin gekämpft haben, ihre Kinder bleiben sie trotzdem. Und zu diesen hält man als Elternteil eben regelmäßig Kontakt.
Autor: nnz

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