Sa, 00:02 Uhr
11.06.2011
Neues aus Berlin (54)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Erfolg für einen Teil der Ostrentner und stellt fest: Gleiche Freibeträge bei Zusammentreffen einer gesetzlichen Rente mit einer Unfallrente in Ost und West
In einer Leitpetition mit vielen Unterstützern vom Dezember 2005 wurde zum wiederholten Male die unterschiedlichen Freibeträge in den neuen und alten Ländern für die Ermittlung des nicht zu leistenden Betrages der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung angeprangert. Diese Ungerechtigkeit wurde einstimmig vom Petitionsausschuss anerkannt und die Petition im September 2006 an die Bundesregierung überwiesen.
Bisherige Praxis war es, dass im Rahmen der Anrechnung einer Verletztenrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein nochmaliger Abschlag beim Freibetrag die Versicherten im Beitrittsgebiet im Vergleich zu denen im alten Bundesgebiet unverhältnismäßig belastet hat. Damit wurden die Rentner in den neuen Bundesländern mit dem ohnehin niedrigeren Rentenniveau doppelt benachteiligt. Die Unterschiede zu den alten Bundesländern sind aber bereits bei der Festsetzung der Rentenhöhe berücksichtigt, so Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. aus dem Kyffhäuserkreis und Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutscher Bundestag.
Weiter heißt es: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nun endlich den Urteilen des Bundessozialgerichts gefolgt, dass ein einheitlicher Freibetrag für alle unfallverletzten Rentenberechtigten mit gleich hohem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sei. Das maßgebliche Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wird am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Ich hoffe, dass nach mehr als 20 Jahren Einheit noch viele Rentner in diesen Genuss kommen können..
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhIn einer Leitpetition mit vielen Unterstützern vom Dezember 2005 wurde zum wiederholten Male die unterschiedlichen Freibeträge in den neuen und alten Ländern für die Ermittlung des nicht zu leistenden Betrages der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung angeprangert. Diese Ungerechtigkeit wurde einstimmig vom Petitionsausschuss anerkannt und die Petition im September 2006 an die Bundesregierung überwiesen.
Bisherige Praxis war es, dass im Rahmen der Anrechnung einer Verletztenrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein nochmaliger Abschlag beim Freibetrag die Versicherten im Beitrittsgebiet im Vergleich zu denen im alten Bundesgebiet unverhältnismäßig belastet hat. Damit wurden die Rentner in den neuen Bundesländern mit dem ohnehin niedrigeren Rentenniveau doppelt benachteiligt. Die Unterschiede zu den alten Bundesländern sind aber bereits bei der Festsetzung der Rentenhöhe berücksichtigt, so Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. aus dem Kyffhäuserkreis und Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutscher Bundestag.
Weiter heißt es: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nun endlich den Urteilen des Bundessozialgerichts gefolgt, dass ein einheitlicher Freibetrag für alle unfallverletzten Rentenberechtigten mit gleich hohem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sei. Das maßgebliche Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wird am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Ich hoffe, dass nach mehr als 20 Jahren Einheit noch viele Rentner in diesen Genuss kommen können..
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
