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Mi, 12:34 Uhr
29.06.2011

Vorsicht bei Ferienjobs

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Schüler_innen wollen die freie Zeit nutzen, um ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Eltern und ihren Kinder fragen sich dann oft, was dürfen die Jugendlichen überhaupt arbeiten und wie lange? Welche Tätigkeiten sind tabu? Antworten gibt es mit dem bekannten Klick...


Der Referent für Berufliche Bildung des DGB in Thüringen, Sandro Witt: "Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Es verbietet beispielsweise Kindern bis zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Aber es gibt Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahre bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.“

Für Jugendliche, also 15- bis 17-jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. "Aber auch hier sind einige Regeln zu beachten", so Witt, "wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung."

Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 und 20 Uhr.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wenn der Schüler oder die Schülerin 16 Jahre und älter ist. Dann darf er oder sie im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben sogar bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist ebenfalls tabu – außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen.

Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet, auf das Jugendarbeitsschutzgesetz zu achten. Sie müssen Schülerinnen und Schüler für ihren Ferienjob auch über den Betrieb gegen einen möglichen Unfall versichern.

Schülerinnen und Schülern empfiehlt der DGB, den Lohn im Blick zu behalten: "Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen.“ Beiträge zur Sozialversicherung fallen für die Kinder und Jugendlichen allerdings noch nicht an. Wenn der Lohn jedoch über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die erstattet das Finanzamt aber normalerweise im nächsten Jahr wieder. Deshalb ist es auch für die jungen Jobber ratsam, eine Lohnsteuerkarte abzugeben.

„Bei Unklarheiten besteht auch immer die Möglichkeit sich an den DGB und seine Gewerkschaften zu wenden. Damit ist man auf jeden Fall gut beraten und auf der sicheren Seite“, empfiehlt Witt abschließend.
Autor: nnz

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Kommentare
Paukerchen
29.06.2011, 19:33 Uhr
Hilfreiche Broschüre
Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und Technischen Verbraucherschutz publiziert unter dem Titel "Ferienarbeit - Was ist erlaubt?" (Informationen für Arbeitgeber, Eltern und Jugendliche) eine kompakte Broschüre mit hohem Informationsgehalt zum Thema.
Quelle: http://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/publications/merkblaetter/merkbl_ferienarbeit.pdf
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