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Di, 15:04 Uhr
05.07.2011

Sparhaushalt beschlossen

In nahezu alle Thüringer Kommunen wird derzeit geklagt. Vor allem über das Land Thüringen und dessen Sparwillen. In Nordhausen kann nicht mal mehr eine Brücke saniert werden. Jetzt allerdings liegen die Zahlen aus Erfurt vor, die heute in Berlin beschlossen wurden...


„Dieser Haushalt ist ein Meilenstein in der Finanzpolitik des Freistaates. Das Zeitalter der Konsolidierung ist eingeleitet. Thüringen 2020 soll eigenständig, innovativ und lebenswert sein", sagte Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht heute im Anschluss an die Kabinettsitzung in Berlin, auf der die Thüringer Landesregierung den Haushaltsentwurf 2012 beschlossen hat. Der Haushalt hat ein Volumen von 8,995 Milliarden Euro und kommt ohne neue Schulden aus.

„Steuermehreinnahmen, eine boomende Wirtschaft und stetig steigende Beschäftigung dürfen kein Anlass für Überschwang sein. In Zeiten des Wachstums ist verantwortungsvolles und vorausschauendes Regieren gefragt. In unserer heutigen Zeit ist Verlässlichkeit wichtig. Die Menschen in unserem Land wollen eine glaubhafte und berechenbare Politik. Mit dem Haushalt 2012 legt die Thüringer Landesregierung genau das vor: Einen Zukunftshaushalt, der Maß hält und unserer Zeit gerecht wird. Dafür steht auch der Konsolidierungskurs der Thüringer Landesregierung. Denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit, unseren Konsum nicht zu Lasten unserer Kinder und Kindeskinder zu finanzieren. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, der sich alle Minister der Landesregierung verpflichtet fühlen“ so die Ministerpräsidentin weiter.

Der Stellvertretende Ministerpräsident Christoph Matschie zeigte sich zufrieden: „Diese Landesregierung hat Handlungsfähigkeit gezeigt; sie kann auch schwierige Probleme lösen." Der Haushalt sei zukunftsweisend und transparent. "Die Schwerpunkte, die wir mit Familie und Bildung gesetzt haben, stehen für die Nachhaltigkeit unserer Politik."

„Die schwarze Null steht. Sie ist erster und ein tragfähiger Baustein für ein stabiles Thüringen am Ende dieser Dekade“, unterstreicht Finanzminister Wolfgang Voß, und mit Brückenschlag nach Berlin sagt er weiter. „Dieser Haushalt wird auch die Kriterien des Stabilitätsrats klar erfüllen.“

Insgesamt ist es im Vergleich zum Jahr 2011 gelungen, den Haushalt um rund 490 Millionen Euro zu reduzieren. „Dieser Haushalt ist der Beweis dafür, dass konsequentes Konsolidieren möglich ist, ohne eine zukunftsweisende Prioritätensetzung zu vernachlässigen“, sagt Voß: „Dieses Ergebnis muss nun vor allem hinsichtlich der Nullverschuldung der Maßstab für die kommenden Thüringer Haushalte sein.“

In allen Ressorts wurde im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu diesem Ergebnis beigetragen. An vielen Stellen mussten Einsparungen realisiert werden. So sinkt die Investitionsquote im Vergleich zum Vorjahr von 16,5 Prozent auf 13,9 Prozent. Vor allem im öffentlichen Hochbau, aber auch im Straßenbau werde man die Investitionen im Jahr 2012 deutlich zurück fahren müssen. „Wir werden im Jahr 2012 keine großen Bauprojekte neu beginnen, sondern erstmal die bereits begonnenen Projekte zu Ende bauen“, sagt Voß. Eine Umstrukturierung erfolgt auch bei der Stiftung Familiensinn. Das Stiftungskapital geht auf das Land über, woraus hälftig 2012 und 2013 Zuführungen an den Haushalt gehen. Die Finanzierung der Stiftung zur Realisierung ihres Auftrags wird weiter gewährleistet. Einsparungen wurden auch im Bereich Krankenhausförderung realisiert.

Gelungen sei zudem, in diesem Haushaltsentwurf die Verwendung der EU-Mittel in einem begrenzten Rahmen neu zu strukturieren. So werde beispielsweise das Landesarbeitsmarktprogramm nicht mehr mit Landesmitteln gespeist, sondern EU-Mittel dafür eingesetzt. Auch im Bereich der Hochschulen habe man eine entsprechende Umschichtung in den Jahren 2012 und 2013 in Höhe von 22 Millionen vorgenommen.

Parallel zum Haushaltsgesetz wurden heute das Haushaltsbegleitgesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz beschlossen.

Mit dem heutigen Kabinettbeschluss befindet sich die Landesregierung im anvisierten Zeitplan und wird das Gesetz im September in den Thüringer Landtag einbringen.

Weitere Fakten:

Einnahmen: Für den Haushalt 2012 stehen 6.107,5 Millionen Euro Steuern oder steuerähnliche Einnahmen zur Verfügung. 1.038 Millionen Euro erhält Thüringen aus den Solidarpaktmitteln, 235,2 Millionen Euro stammen aus Bund-Länder-Programmen, 767,7 Millionen Euro sind Einnahmen aus bundesgesetzlichen Leistungen, 524,9 Millionen Euro sind Einnahmen aus EU-Programmen und 321 Millionen sind sonstige Einnahmen. Die Steuerdeckungsquote steigt von 47,8 Prozent im Jahr 2011 auf 55,1 Prozent an.

Ausgaben: 2.357,1 Millionen Euro sind Personalausgaben. Damit steigt die Personalausgabenquote auf 26,3 Prozent. 2.440,2 Millionen Euro erhalten die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Für die Aufgaben der Ressorts stehen insgesamt 4.197,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausgaben für Zinsen belaufen sich auf 667,5 Millionen Euro. Die Zinsausgabenquote liegt damit bei 7,4 Prozent.

Kommunales Budget erhöht

Das Kabinett hat heute im zweiten Durchgang den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes 2012 beschlossen und wird den Kommunen zur Deckung des angemessenen Finanzbedarfs 2.440,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit wurde das kommunale Budget nach der Anhörung der Spitzenverbände um 8,4 Millionen Euro erhöht. „Bei der Auftragskostenpauschale haben wir nachgebessert sowie eine Korrektur bei der Spitzabrechnung 2010 vorgenommen“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß und weiter: „Die Thüringer Kommunen werden auf dieser Grundlage sowie den erwarteten Steuermehreinnahmen von 173 Millionen Euro ihre Aufgaben erfüllen können. Die angemessene Finanzausstattung ist garantiert.“

Vor allem die viel diskutierte Rechenbasis für die Auftragskostenpauschale bei Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden wurde im Ergebnis der Anhörung modifiziert. So werden bei der Berechnung der Pauschale in dieser Kategorie künftig nicht mehr die drei effizientesten Verwaltungseinheiten zugrunde gelegt, sondern jeweils zehn Prozent der in dieser Gruppe handelnden Verwaltungseinheiten.

Das heißt, dass bei den Verwaltungsgemeinschaften 21 Verwaltungseinheiten als Grundbasis für die Berechnung genutzt werden und nicht mehr wie bisher nur drei. „Durch die breitere Vergleichsbasis entspannen wir diese Situation“, sagt der Minister. Damit passe man ein neu installiertes System im Sinne der Kommunen an. Die Auftragskostenpauschale erhöht sich im Finanzausgleichgesetz damit um 3,4 Millionen Euro, die zusätzlich in diese Gemeindekategorie fließen. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bleibt es bei den drei Verwaltungseinheiten, die am effizientesten arbeiten.

Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 4,7 Millionen Euro vorgenommen. Diese Erhöhung ist Folge einer korrigierten Spitzabrechnung des Jahres 2010.

Neue Bestandteile des Gesetzentwurfs, wie die Einrichtung eines Beirates werden ebenfalls umgesetzt. „Es hat sich gezeigt, dass eine gute Kommunikation zwischen den Beteiligten ein wichtiges Element für ein tragfähiges Ergebnis ist“, sagt der Minister. Deshalb sei es sehr gut, dass dieser Beirat auf gesetzlicher Grundlage mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen etabliert wird. Mitwirken sollen darin Vertreter der Spitzenverbände der Gemeinden und kreisfreien Städte sowie der Landkreise und Vertreter des Innenministeriums und des Finanzministeriums. „Der Beirat soll ein Arbeits- und Anhörungsgremium sein, das vor allem mit Blick auf weitere Reformanstrengungen im Jahr 2013 für eine gute Kommunikation, für Transparenz und fachliche Mitsprache sorgt.

Eine Akzentverschiebung erfolgt im Finanzausgleich 2012 bei den Zuweisungen des Landesausgleichstocks. Die Zuweisungen aus diesem Fonds sollen künftig stärker als bisher den Konsolidierungsprozess auf kommunaler Ebene begleiten sowie zur Überwindung außergewöhnlicher Härten und Belastungen dienen. „Wir wollen in Zukunft den reinen Fehlbetragsausgleich in Form von Bedarfszuweisungen deutlich zurückfahren und stattdessen Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen unterstützen“, so Voß. Dies sei zukunftsorientierter.

Schließlich wird im vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf die Einführung einer so genannten Finanzausgleichsumlage vorgeschlagen. In Thüringen gibt es derzeit 43 Gemeinden, die wegen ihrer überdurchschnittlichen Steuerkraft auf keinerlei Schlüsselzuweisungen angewiesen sind. Diese steuerstarken Kommunen sollen einen überschaubaren Teil ihrer überproportional hohen Einnahmen ab 2012 in den Landesausgleichsstock abführen. „Damit können die Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der kommunalen Familie und die Solidarität im Gesamtsystem verbessert werden“, unterstreicht der Minister.

Personalabbau beschlossen

Über 8.600 Stellen hat die Thüringer Landesregierung definiert, die bis zum Jahr 2020 abgebaut werden sollen. Im Rahmen der Verhandlungen zum Haushaltsentwurf 2012 haben sich die Ressortministerinnen und -minister darauf verständigt und dies auf der heutigen Kabinettsitzung in Berlin beschlossen. „Ein spürbarer Personalabbau ist notwendig, um den Haushalt nachhaltig in gesunde Bahnen zu lenken. Mit der heutigen Entscheidung hat der Freistaat Thüringen dieses Ziel bekräftigt und ist einen ersten Schritt gegangen“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß.

„Ich habe mit allen Kabinettskollegen Personalabbau verhandelt und verbindliche Zusagen über die 8.600 Stellen erhalten. Das Ziel 2020 ist damit noch nicht erreicht, wir sind aber ein gutes Stück voran gekommen“, unterstreicht Voß. Als Gesamtzielzahl wurde für Thüringen 2020 eine Personalausstattung von rund 40.000 Stellen ins Auge gefasst, mit der die Landesverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können muss.

Die Notwendigkeit für diesen Kurs ergebe sich aus den rückläufigen Einnahmen des Freistaates bis 2020. „Wir müssen am Ende des Jahrzehnts pro Kopf mit deutlich weniger Einnahmen auskommen und uns deshalb auch beim Personal an den westlichen Flächenländern orientieren“, erklärt Voß. Dies sehe auch der Koalitionsvertrag so vor. Thüringen beschäftigt pro 1.000 Einwohner derzeit 22,9 Bedienstete im Land. Das sind 2,8 mehr als im Durchschnitt der westlichen Flächenländer.

Im aktuellen Haushaltsentwurf sind insgesamt 2,357 Milliarden Euro für Personalkosten veranschlagt. Das entspricht rund einem Viertel des Landesetats. Vor allem durch Tarifanpassungen wachse dieser Haushaltsbestandteil trotz rückläufiger Beschäftigtenzahlen kontinuierlich auf. „Deshalb ist es enorm wichtig, die Stellen abzubauen und damit den Etat zu konsolidieren“, unterstreicht der Minister.

Hätte man seit Gründung des Freistaates nicht rund 30.000 Stellen abgebaut, würden die Personalkosten 1,35 Milliarden Euro höher ausfallen. Auch sei es richtig, dass bei einer rückläufigen Bevölkerung die Verwaltung entsprechend angepasst werde und die Struktur auch auf den Wegfall der Solidarpaktmittel und die Reduzierung der EU-Mittel reagiert. „Der jetzt festgelegte Stellenabbau ist keine leichte Aufgabe“, sagt Voß und weiter: „Er kann nur gelingen, wenn geprüft wird, welche Aufgaben mit welcher Intensität wahrgenommen werden und wo es die Chance auf Veränderung gibt.“

Die Altersstruktur bei den Bediensteten werde dazu beitragen, dass der Abbau sozialverträglich erfolgen könne. „Allerdings befreit diese Tatsache nicht von der Notwendigkeit, in jedem Bereich eine klare und ehrliche Analyse vorzunehmen und konkrete strukturelle Veränderungen auch umzusetzen“, mahnt Voß.

Bereits mit dem Haushalt 2012 werden 390 Stellen wegfallen. In künftigen Haushalten ist dann jeweils verbindlich festzulegen, welche konkreten Stellen im jeweiligen Jahr gestrichen werden. Anwärterinnen und Anwärter, die sich in Ausbildung befinden, sollen soweit möglich in den Landesdienst übernommen werden.

Hintergrund:Seit Gründung des Freistaates wurden die Stellen bereits deutlich reduziert. Waren es 1990 noch über 82.000 Planstellen, sind es derzeit inklusive der Hochschulen und der Landesbetriebe insgesamt 51.998 Stellen.
Autor: nnz

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