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Mi, 09:07 Uhr
20.07.2011

Forstamt warnt vor Wildunfällen

Das Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz warnt speziell in der Zeit von Mitte Juli bis Anfang August vor Wildunfällen mit Rehen. Auch in Bereichen die nicht mit dem Hinweisschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, ist mit Wild zu rechnen. Speziell auf Straßen in Wäldern, an Waldrändern und in der Nähe von Waldgebieten ist große Achtsamkeit geboten.

Aufgrund der anstehenden Paarungszeit kann es vermehrt zu Begegnungen mit Rehen im Straßenverkehr kommen. Speziell in der Zeit von Mitte Juli bis Anfang August ist damit zu rechnen dass Rehwild unachtsam Straßen überquert und es dadurch zu Wildunfällen kommen kann. Durch die Suche des Rehbockes nach weiblichen Wild und das Treiben des Rehbockes wenn er es gefunden hat, kann es auch in Bereichen die nicht mit dem Hinweisschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind zu Begegnungen mit Wild kommen.

Besondere Vorsicht ist auf Straßen in Wäldern, an Waldrändern oder in Waldnähe geboten. Speziell an heißen Tagen und dann nicht nur in den Morgen- und Abendstunden sondern auch tagsüber kann dies der Fall sein. Autofahrer sind dazu angehalten den Straßenrandbereich und angrenzendes Offenland beim Fahren im Auge zu behalten um herannahende Tiere rechtzeitig zu bemerken und sich der Situation angepasst verhalten zu können. Falls sich Rehe in Richtung der Fahrbahn bewegen, sollte die Geschwindigkeit verringert und mit Vorsicht weitergefahren werden.

Sollte es zu einem Zusammenstoß gekommen sein, gilt es Ruhe zu bewahren. Als erstes ist die Unfallstelle durch das Aufstellen des Warndreieckes und mittels Warnblinklicht abzusichern. Anschließend sollte die Polizei informiert werden. Diese verständigt den für das Gebiet zuständigen Jagdpächter oder Revierförster.

Ist das Tier auf der Fahrbahn verendet, sollte es auf die Seite gezogen werden. Hierzu sind zum Eigenschutz Handschuhe zu tragen. Ist das Tier nach dem Zusammenstoß geflohen, kann es mit speziell ausgebildeten Hunden nachgesucht und von seinem Leiden erlöst werden. Jagdpächter und Revierförster verfügen in der Regel über solche Hunde. Die Wildschadensbescheinigung kann von der Polizei, dem Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz oder dem zuständigen Jäger ausgestellt werden.
Autor: nnz

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