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Mi, 00:24 Uhr
27.07.2011

Paragraphendschungel auf der Autobahn

Wer auf dem Weg in den Urlaub in einem Stau stecken bleibt, gerät schnell in Versuchung, über den Standstreifen die nächste Ausfahrt anzusteuern. Wie man sich richtig verhält, verrät die "Deutsche Verkehrswacht"...

Die Deutsche Verkehrswacht warnt davor, sich aus Ungeduld über Verkehrsregeln hinwegzusetzen. Das kann nicht nur teuer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer auch gefährlich werden. Welche Paragraphen auf Autobahnen zu beachten sind, fasst die DVW für Sie zusammen:
  • Am Stau vorbei über den Standstreifen auf die nächste Ausfahrt zu fahren, verstößt sowohl gegen § 5 Abs. 1 StVO („Es ist links zu überholen“), als auch gegen § 2 Abs. 1 StVO („Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“).
  • Freundlich gemeint ist das Ausscheren nach links, um einem einfädelndem Fahrzeug Platz zu machen. Dies sollte allerdings nur durchgeführt werden, wenn der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Es besteht keine Pflicht, Platz zu machen. Nach § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Ist keine Lücke im fließenden Verkehr frei, muss das auffahrende Fahrzeug warten.
  • Eine Ursache von Stau kann ein Unfall sein. Damit Rettungskräfte schnell zur Unfallstelle kommen, muss nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen muss die Gasse in der Mitte, bei drei Fahrstreifen muss sie zwischen dem linken und mittleren gebildet werden.
  • Dauerlinksfahrer sind ein Ärgernis, trotzdem dürfen diese nicht rechts überholt werden. § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt eindeutig vor, dass nur links überholt werden darf. Ausnahmen dürfen nur bei stehendem und langsamem Verkehr gemacht werden (§ 7 Abs. 2a StVO).
  • Ein häufiger Irrtum ist die 60km/h-Regel: Oft wird angenommen, dass auf Autobahnen mindestens 60 km/h gefahren werden muss. § 18, Abs. 1 StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt.

Wenn andere Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen, bleibt ein guter Fahrer gelassen. Auf keinen Fall sollten Verkehrssünder durch Ausbremsen oder Schneiden gemaßregelt werden. Bleiben Sie entspannt und sorgen Sie für Ihre sichere Weiterfahrt.

Im Jahr 2009 kam es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu 18.394 polizeilich erfassten Unfällen auf deutschen Autobahnen. 475 Menschen wurden getötet. Hauptunfallursache waren nicht angepasste Geschwindigkeit und ungenügender Sicherheitsabstand.
Autor: khh

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