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Mo, 09:51 Uhr
15.08.2011

Richter Kropp: Vergesslichkeit

Es gibt Verhaltensweisen, die uns in Fleisch und Blut übergegangen sind, Routinehandlungen wie etwa das Autofahren – jeweils bei den meisten Mitbürgern. So sollte es eigentlich mit dem Betanken des Wagens sein oder auch nicht, wie ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt...

Am 20. April vergangenen Jahres, gegen 06.21 Uhr betankte der 29jährige Angeklagte bei einer Tankstelle in Sondershausen seinen Pkw mit insgesamt 13,71 l Kraftstoff im Wert von 20 Euro. Er fuhr davon, ohne die Rechnung zu begleichen. Am 29. Mai betankte der Angeklagte erneut bei derselben Tankstelle in Sondershausen seinen Wagen mit insgesamt 13,90 l Kraftstoff im Wert von 20 Euro. Auch hier fuhr er davon, ohne sich an der Kasse sich sehen zu lassen.

Zwei Fälle des sogenannten Tankbetruges. Eine Strafrichterin des Amtsgerichts Sondershausen verurteilte jetzt den Mann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 600 Euro. Die Einlassung des Angeklagten, er habe zahlen wollen, dies aber vergessen, brachte ihm vor Gericht wenig.

Denn ein Blick in die Strafakten ergab, dass der Angeklagte bereits zuvor ein gleiches Delikt an derselben Tankstelle begangen hatte. Offensichtlich handelt es sich um einen Fall besonderer Kundenbindung, die dazu führt, dass der Täter “seine” Tankstelle um jeweils 20 Euro schädigt. Das Verfahren ist jedenfalls rechtskräftig geworden, da der Angeklagte kein Rechtsmittel eingelegt hat.

Tankbetrügereien kommen gerade in wirtschaftlich kritischen Zeiten öfters vor. Hier meinen manche Mitbürger wegen finanzieller Engpässe sich an fremdem Gut bedienen zu können. Für den Täter waren es jedenfalls angesichts der festgesetzten Geldstrafe teure Fahrten. Er hätte dies mit dem Bezahlen nach dem Betanken, so wie es eigentlich jeder macht, billiger haben können.

Mal sehen, ob er beim nächsten Mal auch wieder so vergesslich ist. Das Bundeszentralregister, das seine Vorstrafe notiert hatte, hat diese jedenfalls nicht vergessen.
Autor: nnz

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