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Do, 22:48 Uhr
25.08.2011

Umschichtung Mittel

Die Stadt unterstützt den Kreis bei den Bauarbeiten Franzbergschule /Förderzentrum und wird eigene Sanierungsmittel für andere Vorhaben einsetzen...

Bevor es aber zu den Tagungsordnungspunkten kam, machte Bürgermeister Joachim Kreyer klar, dass die Stadt die Kürzungen der Schlüsselzuweisungen um rund 1,856 Millionen nicht akzeptieren wird. Notfalls wird Klage eingereicht, so Kreyer (CDU) in der heutigen Hauptausschusssitzung.

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig dem Stadtrat der Stadt Sondershausen eine außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2011 in Höhe von 354.680 Euro zu gewähren. In der Begründung heißt es:

Der ehemalige Grundschulbereich der Franzbergschule in der Max-Reger-Straße kann auf Grund baulicher Mängel nicht weiter genutzt werden. Gemäß einer Entscheidung des Landratsamtes als Schulträger wird die Grundschule Franzberg komplett in das Förderzentrum in der Talstraße ausgegliedert. Dazu ist der Um- und Ausbau des Dachgeschosses des Förderzentrums notwendig.
Die Maßnahme wird über das Länderprogramm für städtebauliche strukturwirksame Maßnahmen gefördert. Den Eigenanteil trägt das Landratsamt.
Die Voraussetzungen gem. § 58 (1) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) für eine außerplanmäßige Ausgabe sind erfüllt. Die Zuständigkeit entsprechend der Erheblichkeitsgrenze gem. § 58 (1) ThürKO in Verbindung mit Beschluss SR 413-31/2009 obliegt dem Stadtrat der Stadt Sondershausen.


Mit anderen Worten, was die Kreisverwaltung nicht kann (Mittel aus dem Städtebauprogramm abzurufen) macht die Stadt für den Kreis. Damit nutzt man aus, dass sich die Schule im Fördergebiet befindet. Damit will die Stadt sichern, dass es in diesem Stadtgebiet mit der Schulentwicklung weitergeht.

Die zweite Beschlussvorlage ging mit einer Stimmenhaltung über die Bühne. Ursprünglich sollte der Wohnweg Borntal saniert werden. Die dafür bereits eingestellten Mittel reichen nun doch nicht. Deshalb soll eine Umschichtung der Mittel für dringend notwendige Reparaturenerfolgen und im Bereich der Fahrbahn der Bushaltestelle A.-Nexö-Straße Kreuzung Steingraben und der Fahrbahn Anger im Ortsteil Großfurra eingesetzt werden. Die Voraussetzungen gem. § 58 (1) Thüringer Kommunalordnung sind gegeben.
Autor: khh

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