Zweimal zum Thema Schule
Donnerstag, 01. September 2011, 20:30 Uhr
Was gab es im Kreisausschuss am letzten Mittwoch? Positive pädagogische Impulse erwartet man im Kreis durch die Bildung eines gemeinsamen Grundschulbezirks und eines gemeinsamen Regelschulbezirks. Schulnetzplanung soll ausgesetzt werden.
Grundschul- und Regelschulbezirke
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Bildung eines gemeinsamen Grundschulbezirks und eines gemeinsamen Regelschulbezirks im Kyffhäuserkreis zu beschließen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, vorbehaltlich des Einvernehmens mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes § 14 Abs. 1 einen gemeinsamen Grundschulbezirk und einen gemeinsamen Regelschulbezirk zu bilden.
Bei der Anmeldung von Schülern hat die jeweilige Schulleitung sicher zu stellen, dass nur im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule Schüler aufgenommen werden. Die Pflicht des Schulträgers zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule gemäß § 4 Abs. 4, 5 und 6 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz gilt nach wie vor. Für alle Schulen des Kyffhäuserkreises gelten die im Entwurf zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis für die Jahre 2011 bis 2016 fixierten Kapazitätsobergrenzen.
Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport wird ermächtigt, hiervon abweichende Einzelentscheidungen zu beschließen.
Ein eventuell notwendiges Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitungen im Anmeldeverfahren wird nach folgenden Kriterien durchgeführt:
1. Wohnortnähe
2. Geschwisterkinder
3. öffentliches Losverfahren durch die Schulkonferenz
Übertritte zwischen einzelnen Schulen sind nur durch Einhaltung der Kapazitätsobergrenzen möglich.
Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung sollen die Einzugsbereiche der Grund- und Regelschulen "aufgehoben" werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Artern, zumal es verfahrensrechtliche Bedenken gegenüber der bisherigen Verfahrensweise bei der Genehmigung bzw. Ablehnung von Gastschulverhältnissen gibt.
Mit der Aufhebung der Einzugsbereiche würde der Elternwille gestärkt, mehr Flexibilität erreicht und ein unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert.
Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Schulen und Sport sowie Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung haben am 10. März 2011 im Rahmen eines Arbeitsbesuches im Saale-Orla-Kreis (SOK) die dort gewonnenen Erfahrungen bei Neudefinierung der Schuleinzugsbezirke diskutiert. Der SOK hat mit diesem Verfahren durchweg positive Erfahrungen gesammelt. Ähnlich sind die Auskünfte, die der Unstrut-Hainich-Kreis hierzu gegeben hat. Nennenswerte Verschiebungen der Schülerströme gab es nicht. Allerdings verstärkten die Grund- und Regelschulen flankierend zu einer solchen Verfahrensweise ihre Bestrebungen für eine stärkere Schulprofilentwicklung. Damit entfaltet eine solche Maßnahme positive pädagogische Impulse.
Zur Schulnetzplanung
Einstimmig beschloss der Kreisausschuss, dem Kreistag die Aussetzung der Beschlussfassung zur Schulnetzplanung und Bestätigung von Schulinvestitionsschwerpunkten für die Jahre 2013 bis 2016. Als Hindergrund für den Beschluss:
1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Beschlussfassung zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis wird bis zum 28. Februar 2013 ausgesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Schulnetz der staatlichen Schulen im Kyffhäuserkreis grundsätzlich erhalten. Veränderungen innerhalb dieser Frist sind vom Kreistag gesondert zu beschließen. Abweichend von dieser Bestandsgarantie für die Schuljahre 2011/2012 sowie 2012/2013 wird der Schulträger bis zum 30.06.2012 zur Vorlage von Empfehlungen zur Bestätigung bzw. zur Neugestaltung des Schulnetzes in folgenden Mehrfachschulstandorten aufgefordert:
- Artern
- Bad Frankenhausen (außer GS Udersleben)
- Greußen
- Ebeleben
- Sondershausen
2. Auf Grund der baulichen Gesamtsituation in der Schulinfrastruktur schlägt der Schulträger ein zweites Schulinvestitionsprogramm vor. Dieses sollte ein Volumen von ca. 13,5 Mio. EUR haben und an folgende Bedingungen geknüpft sein:
a) Nachhaltigkeitsgebot; der Schulstandort gilt mindestens für 10 - 15 Jahre als gesichert
b) Akquirierung zusätzlicher Fördermittel (Städtebauförderung, Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raumes, ...)
c) Einsatz von mindestens 75 Prozent der jährlichen Schul-Investitionspauschale ab 2014 für die von ca. 15 Jahren zur Refinanzierung eines Kapitalmarkt-gestützten Programms (in Anlehnung an die Sanierung des Landratsamtes)
d) Fertigstellung begonnener Projekte und Umsetzung von neuen Vorhaben mit zentraler Bedeutung.
Autor: khhGrundschul- und Regelschulbezirke
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Bildung eines gemeinsamen Grundschulbezirks und eines gemeinsamen Regelschulbezirks im Kyffhäuserkreis zu beschließen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, vorbehaltlich des Einvernehmens mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes § 14 Abs. 1 einen gemeinsamen Grundschulbezirk und einen gemeinsamen Regelschulbezirk zu bilden.
Bei der Anmeldung von Schülern hat die jeweilige Schulleitung sicher zu stellen, dass nur im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule Schüler aufgenommen werden. Die Pflicht des Schulträgers zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule gemäß § 4 Abs. 4, 5 und 6 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz gilt nach wie vor. Für alle Schulen des Kyffhäuserkreises gelten die im Entwurf zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis für die Jahre 2011 bis 2016 fixierten Kapazitätsobergrenzen.
Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport wird ermächtigt, hiervon abweichende Einzelentscheidungen zu beschließen.
Ein eventuell notwendiges Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitungen im Anmeldeverfahren wird nach folgenden Kriterien durchgeführt:
1. Wohnortnähe
2. Geschwisterkinder
3. öffentliches Losverfahren durch die Schulkonferenz
Übertritte zwischen einzelnen Schulen sind nur durch Einhaltung der Kapazitätsobergrenzen möglich.
Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung sollen die Einzugsbereiche der Grund- und Regelschulen "aufgehoben" werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Artern, zumal es verfahrensrechtliche Bedenken gegenüber der bisherigen Verfahrensweise bei der Genehmigung bzw. Ablehnung von Gastschulverhältnissen gibt.
Mit der Aufhebung der Einzugsbereiche würde der Elternwille gestärkt, mehr Flexibilität erreicht und ein unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert.
Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Schulen und Sport sowie Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung haben am 10. März 2011 im Rahmen eines Arbeitsbesuches im Saale-Orla-Kreis (SOK) die dort gewonnenen Erfahrungen bei Neudefinierung der Schuleinzugsbezirke diskutiert. Der SOK hat mit diesem Verfahren durchweg positive Erfahrungen gesammelt. Ähnlich sind die Auskünfte, die der Unstrut-Hainich-Kreis hierzu gegeben hat. Nennenswerte Verschiebungen der Schülerströme gab es nicht. Allerdings verstärkten die Grund- und Regelschulen flankierend zu einer solchen Verfahrensweise ihre Bestrebungen für eine stärkere Schulprofilentwicklung. Damit entfaltet eine solche Maßnahme positive pädagogische Impulse.
Zur Schulnetzplanung
Einstimmig beschloss der Kreisausschuss, dem Kreistag die Aussetzung der Beschlussfassung zur Schulnetzplanung und Bestätigung von Schulinvestitionsschwerpunkten für die Jahre 2013 bis 2016. Als Hindergrund für den Beschluss:
1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Beschlussfassung zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis wird bis zum 28. Februar 2013 ausgesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Schulnetz der staatlichen Schulen im Kyffhäuserkreis grundsätzlich erhalten. Veränderungen innerhalb dieser Frist sind vom Kreistag gesondert zu beschließen. Abweichend von dieser Bestandsgarantie für die Schuljahre 2011/2012 sowie 2012/2013 wird der Schulträger bis zum 30.06.2012 zur Vorlage von Empfehlungen zur Bestätigung bzw. zur Neugestaltung des Schulnetzes in folgenden Mehrfachschulstandorten aufgefordert:
- Artern
- Bad Frankenhausen (außer GS Udersleben)
- Greußen
- Ebeleben
- Sondershausen
2. Auf Grund der baulichen Gesamtsituation in der Schulinfrastruktur schlägt der Schulträger ein zweites Schulinvestitionsprogramm vor. Dieses sollte ein Volumen von ca. 13,5 Mio. EUR haben und an folgende Bedingungen geknüpft sein:
a) Nachhaltigkeitsgebot; der Schulstandort gilt mindestens für 10 - 15 Jahre als gesichert
b) Akquirierung zusätzlicher Fördermittel (Städtebauförderung, Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raumes, ...)
c) Einsatz von mindestens 75 Prozent der jährlichen Schul-Investitionspauschale ab 2014 für die von ca. 15 Jahren zur Refinanzierung eines Kapitalmarkt-gestützten Programms (in Anlehnung an die Sanierung des Landratsamtes)
d) Fertigstellung begonnener Projekte und Umsetzung von neuen Vorhaben mit zentraler Bedeutung.
