Studienstart: Gesetzlich oder privat?
Dienstag, 06. September 2011, 11:15 Uhr
Das neue Wintersemester steht vor der Tür. Der Zulassungsbescheid der Hochschule ist da. Was alles zu beachten ist, dazu gibt die Barmer Tipps...
Hierbei ist das Wichtigste, die Einschreibefrist (Immatrikulation) nicht zu verpassen, sonst ist der Studienplatz futsch. Immatrikuliert wird man nur mit vollständigen Unterlagen und dazu gehört zwingend ein Krankenversicherungsnachweis.
Immatrikulation nur mit Versicherungsnachweis
"Nicht selten wird dieser Nachweis vergessen", weiß Frank Krüger von der BARMER GEK in Artern. Ganz besonders aufpassen sollten zukünftige Studenten, die bisher über Ihre Eltern privat versichert waren. Sie müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragen und nachweisen. "Diesen Schritt jedoch sollten sich Studienstarter vorher genau überlegen und mit den Eltern besprechen", rät Krüger, "denn der Wechsel in den gesetzlichen Studententarif ist einzig und allein zu Studienbeginn möglich.
Familienversicherung, Studententarif oder Private Vollversicherung
Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht mehr widerrufen werden. Selbst dann nicht, wenn z.B. Beihilfeansprüche wegfallen und die Versicherungsbeiträge deutlich teurer werden. Alle die bisher über die Eltern gesetzlich versichert waren, können diesen Nachweis online, telefonisch bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse anfordern oder auch in der Geschäftsstelle direkt abholen.
"Ein Vergleich der Tarife vor Studienbeginn ist für privat versicherte Studienstarter immer sinnvoll. Nur so ist man auf kommende Beitragserhöhungen vorbereitet oder kann sich rechtzeitig für die gesetzliche Studentenversicherung entscheiden.", so Frank Krüger weiter. Eine kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel bis zum
25. Geburtstag möglich, danach erfolgt der Wechsel in den Studententarif. Dieser wird von der Bundesregierung bundesweit einheitlich festgelegt. Die Beihilfe für privat versicherte Studierende ist meist an den Kindergeldanspruch gekoppelt und dieser endet mit dem 25. Lebensjahr. Danach folgt eine Vollversicherung in der Privaten. Diese ist meist teurer als der gesetzliche Studententarif.
Ansprechpartner findet man unter www.barmer-gek.de/studierendenberater und ein Campus-Guide als IPhoneApp unter www.barmer-gek.de, webcode/108184. Weiterhin kann man sich gerne in jeder BARMER GEK - Geschäftsstelle beraten lassen.
Autor: khhHierbei ist das Wichtigste, die Einschreibefrist (Immatrikulation) nicht zu verpassen, sonst ist der Studienplatz futsch. Immatrikuliert wird man nur mit vollständigen Unterlagen und dazu gehört zwingend ein Krankenversicherungsnachweis.
Immatrikulation nur mit Versicherungsnachweis
"Nicht selten wird dieser Nachweis vergessen", weiß Frank Krüger von der BARMER GEK in Artern. Ganz besonders aufpassen sollten zukünftige Studenten, die bisher über Ihre Eltern privat versichert waren. Sie müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragen und nachweisen. "Diesen Schritt jedoch sollten sich Studienstarter vorher genau überlegen und mit den Eltern besprechen", rät Krüger, "denn der Wechsel in den gesetzlichen Studententarif ist einzig und allein zu Studienbeginn möglich.
Familienversicherung, Studententarif oder Private Vollversicherung
Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht mehr widerrufen werden. Selbst dann nicht, wenn z.B. Beihilfeansprüche wegfallen und die Versicherungsbeiträge deutlich teurer werden. Alle die bisher über die Eltern gesetzlich versichert waren, können diesen Nachweis online, telefonisch bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse anfordern oder auch in der Geschäftsstelle direkt abholen.
"Ein Vergleich der Tarife vor Studienbeginn ist für privat versicherte Studienstarter immer sinnvoll. Nur so ist man auf kommende Beitragserhöhungen vorbereitet oder kann sich rechtzeitig für die gesetzliche Studentenversicherung entscheiden.", so Frank Krüger weiter. Eine kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel bis zum
25. Geburtstag möglich, danach erfolgt der Wechsel in den Studententarif. Dieser wird von der Bundesregierung bundesweit einheitlich festgelegt. Die Beihilfe für privat versicherte Studierende ist meist an den Kindergeldanspruch gekoppelt und dieser endet mit dem 25. Lebensjahr. Danach folgt eine Vollversicherung in der Privaten. Diese ist meist teurer als der gesetzliche Studententarif.
Ansprechpartner findet man unter www.barmer-gek.de/studierendenberater und ein Campus-Guide als IPhoneApp unter www.barmer-gek.de, webcode/108184. Weiterhin kann man sich gerne in jeder BARMER GEK - Geschäftsstelle beraten lassen.
