Straßenreinigung - Unkraut und Laub
Samstag, 10. September 2011, 00:48 Uhr
Der Herbst kündigt sich an. Die Sonne sowie der Regen hinterlassen ihre Spuren. Deshalb kommt wieder ein Hinweis der Stadtverwaltung Sondershausen, der auch andern Orts beachtet werden sollte.
So kommt aus allen Ritzen das gar nicht so beliebte Unkraut hervor. Auch die Bäume lassen schon ihr Laub fallen. Dies kann zu gefährlichen "Rutschpartien" führen. Kontrollen der öffentlichen Straßen und Wege zeigen, dass einmal mehr an die Straßenreinigungssatzung erinnert werden muss.
Danach sind Gehweg und Straßen einmal wöchentlich zu säubern und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat (z.B. Hundekot, Glasscherben etc.) zu befreien. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen zu befreien sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u.ä. Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme zu rechnen ist. Wer selbst nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen.
Autor: khhSo kommt aus allen Ritzen das gar nicht so beliebte Unkraut hervor. Auch die Bäume lassen schon ihr Laub fallen. Dies kann zu gefährlichen "Rutschpartien" führen. Kontrollen der öffentlichen Straßen und Wege zeigen, dass einmal mehr an die Straßenreinigungssatzung erinnert werden muss.
Danach sind Gehweg und Straßen einmal wöchentlich zu säubern und von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat (z.B. Hundekot, Glasscherben etc.) zu befreien. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen zu befreien sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u.ä. Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme zu rechnen ist. Wer selbst nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen.
