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Aus dem Kreistag

Donnerstag, 15. September 2011, 08:42 Uhr
Auf der gestrigen Sitzung des Kreistages gingen einige Beschlüsse problemlos über die Bühne. Hier der Überblick, so u.a. zur Bildung der Grundschul- und Regelschulbezirke..

Gut aufgenommen wurde die Vorstellung des 1. Bildungsberichts des Kyffhäuserkreises (Stand 29.08.2011). Cornelia Naumann, Projektleiterin Lernen vor Ort, stellte in einem kurzen bericht das 150 Seiten umfassende Werk vor. Es soll Grundlage u.a. auch für die Kreistagsmitglieder sein, Entscheidungen aus dem Bildungswesen zu fällen. Viel Lob gab es von Kreistagsmitglied Klaus Mehle (SPD), der darin ein wichtiges Instrument sah.

Da war es mit soviel Rückenwind kein Wunder, dass auch der nächste Beschluss fast einstimmig (bei einer Stimmenthaltung) über die Bühne ging. Die Beantragung der 2. Förderphase für Lernen vor Ort vom 01.09.2012 bis 31.08.2014 wird wider beantragt. Der Kyffhäuserkreis war ja einer der Wenigen in Thüringen, der in den Genuss dieser Fördermittel kam.

Auch die 2. Änderungssatzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises war eine reine Formsache. In Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes war zum 01.04.2011 das Jugend- und Sozialamt im Kyffhäuserkreis zusammengelegt worden. Dadurch machte sich die Änderung der Satzung für das Jugendamt erforderlich.

Auch die Beendigung der Beteiligung der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH an der Magdeburger Verkehrsverbund GmbH - marego machte keine Kopfschmerzen, da auch keine wesentlichen Kosten oder negative Auswirkungen auf den Kyffhäuserkreis zukommen. Auch hier war das Abstimmungsergebnis einstimmig.


Schon er Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Bildung eines gemeinsamen Grundschulbezirks und eines gemeinsamen Regelschulbezirks im Kyffhäuserkreis zu beschließen. Gestern folgten die Kreistagsmitglieder dieser Empfehlung einstimmig.

Der Kreistag beschloss, vorbehaltlich des Einvernehmens mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes § 14 Abs. 1 einen gemeinsamen Grundschulbezirk und einen gemeinsamen Regelschulbezirk zu bilden.

Bei der Anmeldung von Schülern hat die jeweilige Schulleitung sicher zu stellen, dass nur im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule Schüler aufgenommen werden. Die Pflicht des Schulträgers zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule gemäß § 4 Abs. 4, 5 und 6 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz gilt nach wie vor. Für alle Schulen des Kyffhäuserkreises gelten die im Entwurf zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis für die Jahre 2011 bis 2016 fixierten Kapazitätsobergrenzen.

Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport wird ermächtigt, hiervon abweichende Einzelentscheidungen zu beschließen.
Ein eventuell notwendiges Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitungen im Anmeldeverfahren wird nach folgenden Kriterien durchgeführt:

1. Wohnortnähe
2. Geschwisterkinder
3. öffentliches Losverfahren durch die Schulkonferenz

Übertritte zwischen einzelnen Schulen sind nur durch Einhaltung der Kapazitätsobergrenzen möglich. Einscheidend dabei ist die Größe der zur Verfügung stehende Klassenräume. Hier gilt der Richtwert, für jedes Schulkind muss im Klassenzimmer eine Größe von zwei Quadratmetern zur Verfügung stehen.
Autor: khh

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