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Richter Kropp: Ende eines Martyriums

Mittwoch, 21. September 2011, 08:38 Uhr
Ende eines Martyriums eines 45jährigen Vaters aus dem Kyffhäuserkreises. Seit Mai 2007 hatte der Vater der kleinen Annabell versucht, Umgang mit seinem Kind zu bekommen. Nun gab es ein Ende vor Richter Kropp in Sondershausen...


Nach der Trennung war wie so oft das Kind zur Mutter gezogen, der Vater war damit einverstanden, zumal er auch die Versorgung des Kleinkindes nicht gewährleisten konnte. Beide getrennt lebenden Eltern waren nicht verheiratet und lebten im östlichen Kyffhäuserkreis. Eine sinnvolle Umgangsregelung mit Annabell war auch mit Hilfe des Jugendamtes des Kyffhäuserkreises nicht möglich.

So wandte sich der Mann an das damalige Amtsgericht Artern und sein vierjähriges Martyrium begann. In diesen vier Jahren kam es immer wieder zu gerichtlichen Entscheidungen, Anhörungen der Verfahrensbeteiligten und weiteren Terminen. Dabei hatte Annabell von Anfang an gesagt, dass sie ihren Vater nicht sehen wolle. Sie könne diesen nicht leiden und wolle nicht zu ihm. Das Kind war 2007 fünf Jahre alt. An dieser Auffassung änderte sich auch nach vier Jahren nichts.

Derweil stritten Vater und Mutter über Auslegung und Bedeutung gerichtlicher Entscheidungen und die Ergebnisse zahlreicher Anhörungsversuche. Termine zum begleiteten Umgang wurden von Seiten der Mutter dann teilweise nicht eingehandelt, so dass der Vater sein Kind in den letzten Jahren effektiv nicht gesehen hatte.

Der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp hatte jetzt 2011 über dieses unendliche Verfahren zu entscheiden. Auch bei ihm äußerte Annabell, jetzt 11 Jahre alt, dass sie weiterhin nicht zu ihrem Vater wolle. Der Richter legte daher dem Vater nahe, seinen Antrag zurückzunehmen und seine Umgangsbemühungen erst einmal ruhen zu lassen. Unter Tränen erklärte er es dann seiner kleinen Tochter im Sitzungssaal des Amtsgerichts Sondershausen.

Sein Martyrium ist damit zu Ende. Aber auch das Martyrium der Tochter endete, die zu keinem Zeitpunkt ihren Vater sehen wollte. Ob sie nur ein „bockiges Kind“ ist, wie eine Partei behauptete oder ihre Mutter den Umgang hintertrieben hatte, ist nicht mehr aufzuklären.

Gewinner gab es jedenfalls an diesem Tag am Familiengericht Sondershausen keine!
Autor: nnz

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