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Riestervertrag im Einzelfall prüfen

Donnerstag, 22. September 2011, 12:48 Uhr
Riester-Verträge sind durch kritische Berichterstattungen in Misskredit geraten. Hintergrund ist vor allem die Tatsache, dass auch eine Riester-Rente als Vermögen angerechnet wird, wenn wegen unzureichender Altersrente eine Grundsicherung beantragt wird...


„Riestern ist durch die staatlichen Zulagen jedoch immer noch rentabel“, hält Eckehard Balke von der Verbraucherzentrale Thüringen entgegen. Wer sich dafür entscheidet, sollte auf jeden Fall mehrere Vertragsformen und Anbieter vergleichen. Unabhängige Beratung dazu bietet die Verbraucherzentrale.

„Die Altersvorsorge wegen unklarer Erwerbsaussichten generell vor sich her schieben, wäre sehr riskant“, so Balke. Auf jeden Fall ist die Riester-Rente für viele Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit, das Einkommen im Ruhestand aufzubessern. Wenn der Sozialfall absehbar ist, kann man einen Riestervertrag auch vor Renteneintritt kündigen. In diesem Fall gingen zwar die Zulagen verloren und die Besteuerung träte eher ein, der Sparer hätte aber noch einen persönlichen Nutzen von seiner Sparanlage.

Ob man einen Riester-Vertrag abschließen sollte, hängt von der individuellen Situation ab. Die Riester-Rente ist ein langfristiger Vertrag, der bis ans Lebensende begleitet. Um so wichtiger ist es, sich im Vorfeld eines Vertragsabschlusses ausreichend zu informieren, denn „Riester ist nicht gleich Riester“, weiß Balke.

Viele Verbraucher verschenken gute Renditen durch unvorteilhafte Verträge mit hohen Kostensätzen. Scheinbar geringe Differenzen haben durch das langjährige Sparen erhebliche Auswirkungen auf die später ausgezahlte Rente.

Unabhängige Informationen bietet die Verbraucherzentrale Thüringen in einer Spezialberatung nach vorheriger Terminvereinbarung, auch in Nordhausen. Termine gibt es unter 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.
Autor: nnz

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