Gründeransturm bei der IHK
Samstag, 01. Oktober 2011, 07:04 Uhr
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt verzeichnet momentan einen Ansturm gründungswilliger Thüringer. Grund dafür sind die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geplanten Zuschuss-Kürzungen, die den Fördergeldbezug für Gründer aus der Arbeitslosigkeit von neun auf sechs Monate begrenzen...
Wir registrieren bereits jetzt einen deutlichen Anstieg bei den Gründerberatungen, beschreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser die Situation im Freistaat. Viele Existenzgründer versuchten nun, ihr Gewerbe bis Ende Oktober anzumelden, um sich damit die geltende, deutlich attraktivere Förderung von neun Monaten Gründungszuschuss zu sichern.
Ab 1. November werden Antragssteller mit Bezug von Arbeitslosengeld I nur noch Aussicht auf sechs Monate haben. Zusätzlich erlischt der bisher geltende Rechtsanspruch, verdeutlicht Grusser die Folgen der Gesetzesänderung. Für 59 Prozent der Teilnehmer an den IHK-Gründungsberatungen sei noch immer die Erwerbslosigkeit das Hauptmotiv für eine Selbstständigkeit.
Traditionsgemäß verzeichne die Erfurter Kammer zum Ende eines Jahres weniger Gewerbeanmeldungen als zu Beginn. Durch die Neuregelungen in den Förderbedingungen ab 1. November werde dieser Effekt voraussichtlich ausgesetzt. Dennoch könne die gestiegene kurzfristige Nachfrage nicht den Trend zu weniger Neugründungen aufhalten.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Gründungsinteresse bei guter Konjunktur und rückläufiger Arbeitslosigkeit deutlich nachlässt. Die demografische Entwicklung verstärkt diesen Trend, da weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter zur Verfügung stehen, fasst der IHK-Chef zusammen. So wären in den vergangenen Jahren fast 60 Prozent der Gründer im Bereich der IHK Erfurt zwischen 30 und 49 Jahren alt gewesen. Nur lediglich 13 Prozent wagten nach dem fünfzigsten Lebensjahr den Sprung in die Selbstständigkeit.
Autor: nnzWir registrieren bereits jetzt einen deutlichen Anstieg bei den Gründerberatungen, beschreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser die Situation im Freistaat. Viele Existenzgründer versuchten nun, ihr Gewerbe bis Ende Oktober anzumelden, um sich damit die geltende, deutlich attraktivere Förderung von neun Monaten Gründungszuschuss zu sichern.
Ab 1. November werden Antragssteller mit Bezug von Arbeitslosengeld I nur noch Aussicht auf sechs Monate haben. Zusätzlich erlischt der bisher geltende Rechtsanspruch, verdeutlicht Grusser die Folgen der Gesetzesänderung. Für 59 Prozent der Teilnehmer an den IHK-Gründungsberatungen sei noch immer die Erwerbslosigkeit das Hauptmotiv für eine Selbstständigkeit.
Traditionsgemäß verzeichne die Erfurter Kammer zum Ende eines Jahres weniger Gewerbeanmeldungen als zu Beginn. Durch die Neuregelungen in den Förderbedingungen ab 1. November werde dieser Effekt voraussichtlich ausgesetzt. Dennoch könne die gestiegene kurzfristige Nachfrage nicht den Trend zu weniger Neugründungen aufhalten.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Gründungsinteresse bei guter Konjunktur und rückläufiger Arbeitslosigkeit deutlich nachlässt. Die demografische Entwicklung verstärkt diesen Trend, da weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter zur Verfügung stehen, fasst der IHK-Chef zusammen. So wären in den vergangenen Jahren fast 60 Prozent der Gründer im Bereich der IHK Erfurt zwischen 30 und 49 Jahren alt gewesen. Nur lediglich 13 Prozent wagten nach dem fünfzigsten Lebensjahr den Sprung in die Selbstständigkeit.
