Neues aus Berlin (85)
Sonntag, 23. Oktober 2011, 09:55 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und informiert über ein entsprechendes neues Gesetz....
Die Familienpflegezeit ist nun beschlossene Sache. Die Bundestagsabgeordneten haben das Gesetzes zur Vereinbarung von Beruf und Pflege in dieser Sitzungswoche mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition auf den Weg gebracht. Die Regelung tritt ab Januar 2012 in Kraft.
Ich begrüße dieses Gesetz sehr.
Arbeitnehmer sollen es künftig leichter haben, ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Familien werden damit gestärkt. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Erwerbstätige können nun ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit verringern, um ihre Angehörigen zu pflegen.
Künftig ist es für Beschäftigte möglich, zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit unter Lohnausgleich maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Wer beispielsweise nur noch 50 Prozent arbeitet, bekommt weiter 75 Prozent seines letzten Bruttogehalts. Das zu viel an Lohn wird nach der Pflegezeit verrechnet. Wenn die Betroffenen wieder voll arbeiten, bekommen sie dennoch nur drei Viertel ihres Gehalts – genau solange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Von dem Modell profitieren somit alle – die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber.
Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien sind gering. Damit durch die Lohnaufstockung für die Arbeitgeber keine Belastungen durch eine familienbewusste Arbeitsgestaltung entstehen, können sie zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen.
Johannes Selle
Autor: khhDie Familienpflegezeit ist nun beschlossene Sache. Die Bundestagsabgeordneten haben das Gesetzes zur Vereinbarung von Beruf und Pflege in dieser Sitzungswoche mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition auf den Weg gebracht. Die Regelung tritt ab Januar 2012 in Kraft.
Ich begrüße dieses Gesetz sehr.
Arbeitnehmer sollen es künftig leichter haben, ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Familien werden damit gestärkt. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Erwerbstätige können nun ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit verringern, um ihre Angehörigen zu pflegen.
Künftig ist es für Beschäftigte möglich, zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit unter Lohnausgleich maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Wer beispielsweise nur noch 50 Prozent arbeitet, bekommt weiter 75 Prozent seines letzten Bruttogehalts. Das zu viel an Lohn wird nach der Pflegezeit verrechnet. Wenn die Betroffenen wieder voll arbeiten, bekommen sie dennoch nur drei Viertel ihres Gehalts – genau solange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Von dem Modell profitieren somit alle – die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber.
Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien sind gering. Damit durch die Lohnaufstockung für die Arbeitgeber keine Belastungen durch eine familienbewusste Arbeitsgestaltung entstehen, können sie zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen.
Johannes Selle
