Neues aus Berlin (90)
Dienstag, 01. November 2011, 23:50 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Entlastung der Kommunen und stellt fest, Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung vom Bund – ohne Übertragung neuer Aufgaben oder sonstiger Ausgabepflichten - ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig....
Die Kommunen sind die Eckpfeiler unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben gut und nachhaltig erfüllen können, brauchen sie eine solide Finanzausstattung. Aus diesem Grund übernimmt der Bund schrittweise die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, legen wir dazu die Grundlage.
Insbesondere jene Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft entlastet, die durch hohe Sozialausgaben unter besonders drängenden finanziellen Problemen leiden. Konkret sparen die Kommunen bis zum Jahr 2015 Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2014 werden die Grundsicherungskosten vollständig vom Bund getragen. Daraus ergibt sich eine jährliche Entlastung von voraussichtlich rund vier Milliarden Euro.
Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung vom Bund – ohne Übertragung neuer Aufgaben oder sonstiger Ausgabepflichten - ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig.
Mit der Entscheidung wird der Koalition wird ein Beschluss von Rot-Grün aus dem Jahr 2003 korrigiert. Damals war die Altersgrundsicherung ohne Ausgleich auf die Kommunen übertragen worden. Deren Kosten haben sich seither verdreifacht und betragen heute 3,9 Milliarden Euro jährlich.
Johannes Selle
Autor: khhDie Kommunen sind die Eckpfeiler unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben gut und nachhaltig erfüllen können, brauchen sie eine solide Finanzausstattung. Aus diesem Grund übernimmt der Bund schrittweise die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, legen wir dazu die Grundlage.
Insbesondere jene Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft entlastet, die durch hohe Sozialausgaben unter besonders drängenden finanziellen Problemen leiden. Konkret sparen die Kommunen bis zum Jahr 2015 Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2014 werden die Grundsicherungskosten vollständig vom Bund getragen. Daraus ergibt sich eine jährliche Entlastung von voraussichtlich rund vier Milliarden Euro.
Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung vom Bund – ohne Übertragung neuer Aufgaben oder sonstiger Ausgabepflichten - ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig.
Mit der Entscheidung wird der Koalition wird ein Beschluss von Rot-Grün aus dem Jahr 2003 korrigiert. Damals war die Altersgrundsicherung ohne Ausgleich auf die Kommunen übertragen worden. Deren Kosten haben sich seither verdreifacht und betragen heute 3,9 Milliarden Euro jährlich.
Johannes Selle
