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Unbedingt Daten prüfen

Mittwoch, 02. November 2011, 16:00 Uhr
Elektronische Lohnsteuerkarte: Steuerzahler sollen Daten prüfen und unbedingt zur Korrektur Vordruck verwenden. Eine Telefonische Korrektur ist nicht möglich, so das Finanzamt Sondershausen in einer Mitteilung gegenüber kn...

Beim Finanzamt laufen derzeit die Drähte heiß, dann viele Bürgerinnen und Bürger haben Fragen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM). Grund: Die Finanzverwaltung hat an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat Briefe verschickt, um sicherzustellen, dass die Daten für die neue Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) korrekt sind.

In diesen Mitteilungsschreiben werden die Empfänger über ihre gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie bspw. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge und Religionszugehörigkeit informiert und - wenn nötig - um Korrektur gebeten.

,,Die Richtigkeit der im Schreiben mitgeteilten Daten sollte genau geprüft werden. Stimmen Daten eines Steuerpflichtigen nicht. dann sollten die notwendigen Korrekturen auf dem Postweg dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden", sagt der Sondershäuser Finanzamtsvorsteher Josef
Wulfing. Ein entsprechender Korrekturvordruck steht im Internet unter http://www.thueringen.de/de/tfm/ zur Verfugung und ist such im Finanzamt erhältlich.

Eine telefonische Korrektur der Daten ist nicht möglich.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bis Mitte November kein Mitteilungsschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich im zuständigen Finanzamt zu melden.

Nach erster Erkenntnis sind bei einigen der elektronisch erstellten Mitteilungsschreiben Pauschbeträge für Behinderte nicht enthalten. Betroffene werden Anfang November ein korrigiertes Schreiben erhalten. Wer bis Ende November kein neues Schreiben erhalten hat, aber seinen Pauschbetrag vermisst, sollte sich ebenso schriftlich an das Finanzamt wenden.

Hintergrund dar Mitteilungsschreiben ist die deutschlandweite Einführung des neuen Systems der elektronischen Steuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Mit der elektronischen Speicherung der Daten gehört die Papier-Lohnsteuerkarte der Vergangenheit an. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte werden künftig in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung in Bonn zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber bereitgestellt. Um die Übertragung von Fehlern in das neue System zu vermeiden, werden deutschlandweit etwa 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um die Überprüfung ihrer Daten gebeten.
Autor: khh

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