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Gesetz über Freiwillige Neugliederungen

Donnerstag, 17. November 2011, 14:46 Uhr
Zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 erreichte kn aus dem Wahlkreisbüro Artern von CDU Landtagsmitglied Gudrun Holbe folgende Meldung...

Der Thüringer Landtag hat am 16.11.2011 das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 beschlossen. Die CDU-Fraktion setzte sich dafür ein, dass alle Kommunen, die sich bis zum 15.11.2011 gefunden und entsprechende Beschlüsse bei der Kommunalaufsicht eingereicht haben, die sogenannte „Hochzeitsprämie“ erhalten.

In einem ersten Gesetz wurden gestern 13 Neugliederungen beschlossen, berührt davon sind Kommunen in den Landkreisen Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Unstrut-Hainich.

Vier Zusammenschlüsse mussten zurückgestellt werden, da der Koalitionspartner SPD noch weiteren Klärungsbedarf sieht. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind alle vier Neugliederungen, die noch anstanden, zustimmungsfähig und sollten sobald wie möglich den Landtag passieren, denn betroffen sind u. a. eine Kommune im Landkreis Nordhausen, die untermaßig geworden ist, eine Kommune im Landkreis Sonneberg, die mit großer Bürgerbeteiligung in einem Bürgerentscheid, diese Neugliederung beschlossen hat. Gerade diese Bürgerbeteiligungen müssen nach meiner Auffassung durch den Landtag akzeptiert und bestätigt werden.

Wir wissen, dass noch eine Reihe weiterer Neugliederungen im Land anstehen, u. a. auch die Neugliederung der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser in unserem Kreis - ein Zusammenschluss, der sehr kontrovers, ebenfalls mit Bürgerentscheiden in drei Orten entschieden, aber noch rechtzeitig durch die Gemeinderäte bestätigt wurde. Damit ist die Hochzeitsprämie für die neue Landgemeinde in Höhe von 30 Euro je Einwohner gesichert. Nach dem gesetzlich vorgeschrieben Verfahren kann diese neue Landgemeinde durch den Gesetzgeber auf den Weg gebracht werden. Die Gemeinderäte haben sich auf den Namen Kyffhäuserland verständigt, sie wird künftig rund 4.500 Einwohner haben und damit nachhaltig gesichert sein.

Mit Verabschiedung o. g. Gesetzes wurde gleichfalls die Finanzierung für die neuen Strukturen geregelt. Der Landeshaushalt sah für die freiwilligen Zusammenschlüsse einen Haushaltsansatz in Höhe von einer Million vor, dies machte eine Neureglung notwendig, denn bereits mit den ersten Gesetz wurden Zahlungen an die Kommunen in Höhe von 5 Millionen Euro fällig. Damit hat unsere Fraktion Wort gehalten – all jene, die sich freiwillig finden, werden die entsprechenden Fusionsgelder erhalten.
Wahlkreisbüro Gudrun Holbe
Autor: khh

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