Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit fraglich (3)
Donnerstag, 01. Dezember 2011, 15:22 Uhr
Bezüglich der Veröffentlichung von Herrn Maik Göllert Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit fraglich zum Thema Ortsumfahrung Greußen gab es einen Einwand Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit fraglich (2), der heute wie folgt beantwortet wurde...
Der stark zunehmende Durchgangsverkehr - insbesondere durch Lkws - ist eine immer größer werdende Belastung für die Anwohner und deren Grundstücke im Ort. Das gilt momentan insbesondere für die Anlieger der jetzigen B4 durch Greußen - ebenso auch Herrn Thomas Führ. Das ein berechtigtes Interesse und auch die Notwendigkeit an der Entlastung vom Durchgangsverkehr besteht ist daher unstrittig. Denn hauptsächlich der durchgehende Nord-Süd Verkehr belastet die Anwohner in der Linden- bzw. Nordhäuserstraße.
Ebenso kenne ich - trotz Ampelregelung - die Gefahrenpotentiale für Schüler an der B4. Daher habe ich auch dafür mit Sorge getragen, dass die Grundschüler vom Kirchberg weiterhin mit dem Schulbus befördert werden.
Das wurde auch nicht infrage gestellt. Im Gegenteil, als Anlieger an der Engstelle Neustadt/altes E-Werk an der L 1041 kenne ich zu genüge die mit dem Verkehr verbundenen Auswirkungen von Erschütterung und Lärm und Gefährdungspitentiale.
Aber es darf wohl in einem demokratischen Land erlaubt sein - auch als private Person und Hauseigentümer in der Neustadt zu hinterfragen, ob es Sinn macht, an dem Knotenpunkt Grüningen fest zu halten. Damit wird doch nicht das Projekt 5771 Ortsumfahrung Greußen in Frage gestellt.
Die L1041 in der Neustadt hat noch heute den Ausbauzustand aus den 20er/30er Jahren und wurde nur mit einer Bitumendecke in den 80er Jahren versehen.
Auch ist offensichtlich die vorhandene Straßen- und Gehwegbreite in der Neustadt bei weitem viel enger und näher an die vorhandenen Gebäuden herangeführt als auf der B4. Zudem gibt es zusätzliche Engstellen.
Bis auf einen Fußgängerüberweg vor der Grundschule gibt es in der Neustadt keine verkehrstechnische Sicherungsanlage.
Das bereits vorhandene Verkehrsaufkommen in der Neustadt bringt damit ebenso schon jetzt beeinträchtigende Belastungen und Gefahrenpotentiale für Anwohner und Immobilien mit sich. Nicht umsonst wurde daher von den Anliegern um eine Beschilderung "30 km/h" für LKWs gekämpft.
Ein Knotenpunkt hat nun mal auch eine den Verkehr steuernde bzw. leitende Funktion. Da bedeutet leider auch, eine weitere Konzentration des zunehmenden Ost-West-Verkehrs auf die L1041 in der Neustadt, welche dafür nicht geeignet ist.
Somit entlastet man berechtigter Weise endlich die Anlieger der B4 vom Durchgangsverkehr, nimmt aber billigend einen neuen höheren Belastungsgrad in der Neustadt - auch entlang des Schulweges und vor dem Schulstandort selbst - in Kauf.
Es wird sich nicht der gesamte Verkehr ausgrenzen lassen, weder auf der B4 noch in der Neustadt. Aber man sollte gemeinsam und in aller Sachlichkeit nach Lösungen suchen, um das Maß der Belastung für alle Beteiligten auf das geringste Minimum zu beschränken. Bereits mit der gegenwärtigen Planung können diese Probleme aber schon angesprochen und aufgegriffen werden, damit die spätere Ortsumfahrung den Verkehr steuernden und entlastenden Zweck für die gesamte Stadt Greußen erfüllt.
Gern stehe ich für weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Maik Göllert
Der stark zunehmende Durchgangsverkehr - insbesondere durch Lkws - ist eine immer größer werdende Belastung für die Anwohner und deren Grundstücke im Ort. Das gilt momentan insbesondere für die Anlieger der jetzigen B4 durch Greußen - ebenso auch Herrn Thomas Führ. Das ein berechtigtes Interesse und auch die Notwendigkeit an der Entlastung vom Durchgangsverkehr besteht ist daher unstrittig. Denn hauptsächlich der durchgehende Nord-Süd Verkehr belastet die Anwohner in der Linden- bzw. Nordhäuserstraße.
Ebenso kenne ich - trotz Ampelregelung - die Gefahrenpotentiale für Schüler an der B4. Daher habe ich auch dafür mit Sorge getragen, dass die Grundschüler vom Kirchberg weiterhin mit dem Schulbus befördert werden.
Das wurde auch nicht infrage gestellt. Im Gegenteil, als Anlieger an der Engstelle Neustadt/altes E-Werk an der L 1041 kenne ich zu genüge die mit dem Verkehr verbundenen Auswirkungen von Erschütterung und Lärm und Gefährdungspitentiale.
Aber es darf wohl in einem demokratischen Land erlaubt sein - auch als private Person und Hauseigentümer in der Neustadt zu hinterfragen, ob es Sinn macht, an dem Knotenpunkt Grüningen fest zu halten. Damit wird doch nicht das Projekt 5771 Ortsumfahrung Greußen in Frage gestellt.
Die L1041 in der Neustadt hat noch heute den Ausbauzustand aus den 20er/30er Jahren und wurde nur mit einer Bitumendecke in den 80er Jahren versehen.
Auch ist offensichtlich die vorhandene Straßen- und Gehwegbreite in der Neustadt bei weitem viel enger und näher an die vorhandenen Gebäuden herangeführt als auf der B4. Zudem gibt es zusätzliche Engstellen.
Bis auf einen Fußgängerüberweg vor der Grundschule gibt es in der Neustadt keine verkehrstechnische Sicherungsanlage.
Das bereits vorhandene Verkehrsaufkommen in der Neustadt bringt damit ebenso schon jetzt beeinträchtigende Belastungen und Gefahrenpotentiale für Anwohner und Immobilien mit sich. Nicht umsonst wurde daher von den Anliegern um eine Beschilderung "30 km/h" für LKWs gekämpft.
Ein Knotenpunkt hat nun mal auch eine den Verkehr steuernde bzw. leitende Funktion. Da bedeutet leider auch, eine weitere Konzentration des zunehmenden Ost-West-Verkehrs auf die L1041 in der Neustadt, welche dafür nicht geeignet ist.
Somit entlastet man berechtigter Weise endlich die Anlieger der B4 vom Durchgangsverkehr, nimmt aber billigend einen neuen höheren Belastungsgrad in der Neustadt - auch entlang des Schulweges und vor dem Schulstandort selbst - in Kauf.
Es wird sich nicht der gesamte Verkehr ausgrenzen lassen, weder auf der B4 noch in der Neustadt. Aber man sollte gemeinsam und in aller Sachlichkeit nach Lösungen suchen, um das Maß der Belastung für alle Beteiligten auf das geringste Minimum zu beschränken. Bereits mit der gegenwärtigen Planung können diese Probleme aber schon angesprochen und aufgegriffen werden, damit die spätere Ortsumfahrung den Verkehr steuernden und entlastenden Zweck für die gesamte Stadt Greußen erfüllt.
Gern stehe ich für weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Maik Göllert
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
