Neues aus Berlin (109)
Donnerstag, 01. Dezember 2011, 01:00 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: DDR-Rentenunterlagen bis Jahresende anfordern ..
Vormalige Beschäftigte in DDR-Betrieben können nur noch bis zum Jahresende 2011 ihre alten Lohnunterlagen einsehen. Diese werden unter anderem benötigt für die Rentenberechnung. Wer seine Rentenkonten in der gesetzlichen Rentenversicherung
noch nicht geklärt hat und dafür auf alte Unterlagen zurückgreifen muss, sollte deshalb schnellstmöglich in seinem alten Betrieb einen Antrag stellen.
Für Lohnkonten und sämtliche Bescheinigungen zum Lohnkonto gilt eine normale Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Abweichend hiervon gilt eine spezielle Aufbewahrungsfrist für Entgeltunterlagen, die am 31.12.1991 in Ostdeutschland vorlagen: Diese Entgeltunterlagen sind nach geltendem Recht mindestens bis zum 31. Dezember 2011 aufzubewahren.
Angehörige sollten insbesondere jetzt tätig werden, wenn es sich um Opfer der SED-Diktatur handelt. Typischerweise stellt es für diesen Personenkreis eine erhebliche psychische Belastung dar, sich nochmals der damaligen Situation zu stellen.
Auch nach 2011 werden viele Unterlagen nicht sofort vernichtet. Doch steht es den Firmen frei, für die Bereitstellung der Unterlagen dann Auflagen zu machen oder den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khhVormalige Beschäftigte in DDR-Betrieben können nur noch bis zum Jahresende 2011 ihre alten Lohnunterlagen einsehen. Diese werden unter anderem benötigt für die Rentenberechnung. Wer seine Rentenkonten in der gesetzlichen Rentenversicherung
noch nicht geklärt hat und dafür auf alte Unterlagen zurückgreifen muss, sollte deshalb schnellstmöglich in seinem alten Betrieb einen Antrag stellen.
Für Lohnkonten und sämtliche Bescheinigungen zum Lohnkonto gilt eine normale Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Abweichend hiervon gilt eine spezielle Aufbewahrungsfrist für Entgeltunterlagen, die am 31.12.1991 in Ostdeutschland vorlagen: Diese Entgeltunterlagen sind nach geltendem Recht mindestens bis zum 31. Dezember 2011 aufzubewahren.
Angehörige sollten insbesondere jetzt tätig werden, wenn es sich um Opfer der SED-Diktatur handelt. Typischerweise stellt es für diesen Personenkreis eine erhebliche psychische Belastung dar, sich nochmals der damaligen Situation zu stellen.
Auch nach 2011 werden viele Unterlagen nicht sofort vernichtet. Doch steht es den Firmen frei, für die Bereitstellung der Unterlagen dann Auflagen zu machen oder den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
