Landesregierung lässt Kommunen im Stich
Samstag, 31. Dezember 2011, 00:32 Uhr
Der Kampf der Bürgermeister war vergeblich. Wegfall der Finanzhilfe ab 2010 führt zu höheren Wassergebühren beim Trinkwasser- und Abwasserzweckverband "Helbe- Wipper" (TAZ) und zeitlicher Streckung der Investitionen im Abwasserbereich, wie aus einer Meldung des TAZ hervorgeht...
Den Sparkurs der Landesregierung in Sachen Wasser/Abwasser bekommt jetzt auch der TAZ deutlich zu spüren.
Im Jahr 2005 schrieb der Landesgesetzgeber einheitlich für alle Aufgabenträger die Abschaffung von Trinkwasserbeiträgen und die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge an die betreffenden Grundstückseigentümer vor.
Damit wurde Gesetz, was der TAZ bereits freiwillig seit 2002 praktizierte.
Diese vorausschauende Entlastung der Bürger im Trinkwasserbereich verursachte aber hohe finanzielle Aufwendungen, die der Verband bis heute, im Gegensatz zu anderen Wasserversorgern, nicht vom Freistaat ersetzt bekam (Anmerkung: Verbände, die erst nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1.1.2005 von der Beitragserhebung im Trinkwasserbereich abgingen, erhielten ihre finanziellen Ausfälle vom Freistaat erstattet).
Die Ansprüche des TAZ gegen das Land aufgrund der Wasser- Abwasser- Erstattungsrichtlinie belaufen sich dabei auf ca. 25 Mill. Euro allein für den Trinkwasserbereich.
Als kleinen Ausgleich beabsichtigte der Freistaat dem Verband für einen Zeitraum von 10 Jahren Finanzhilfe in Höhe von insgesamt ca. 11 Mill. Euro zu gewähren, von denen ca. 4 Millionen auf den Trinkwasser- und ca. 7 Millionen auf den Abwasserbereich entfielen.
Nachdem der TAZ trinkwasserseitig insofern bereits um ca. 21 Mill. Euro benachteiligt wurde, folgt jetzt die nächste Hiobsbotschaft: der Freistaat verweigert ab 2010 die in Aussicht gestellte Finanzhilfe im Abwasser und im Trinkwasser ab 2012.
Die Verbandsräte und die Werkleitung hatten in der Vergangenheit beim Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Innenministerium um die weitere Gewährung der Finanzhilfe gekämpft, um die Wasserentgelte stabil halten zu können; dabei zeichnete sich zunächst auch ein erster Erfolg ab:
das Land Thüringen sagte dem TAZ Finanzhilfe für die Jahre 2009 bis 2018 zu und gewährte die erste Jahresrate.
Auf diese Zusage baute der Verband im Folgenden seine Kalkulation der Trinkwasserpreise auf. Nun dreht das Land den Geldhahn plötzlich zu - mit erheblichen Konsequenzen:
Obwohl der TAZ bereits alle möglichen Synergieeffekte nutzt und sämtliche Einsparpotentiale ausschöpft ist eins klar - ohne die Finanzhilfe vom Land kann der Verband mit den jetzigen Entgeltsätzen im Wasser nicht kostendeckend arbeiten, wie es die Thüringer Eigenbetriebsverordnung fordert.
Der Abbruch der Finanzhilfe seitens des Freistaates bewirkt, dass der TAZ gegenüber einem vergleichbaren Aufgabenträger im Trinkwasser (unter Berücksichtigung der gezahlten Finanzhilfe für 2009 und voraussichtlich 2011) um insgesamt ca. 24,2 Millionen Euro schlechter gestellt wird.
Der Wegfall der Landesmittel kann daher sinnvoll nur noch durch eine Neukalkulation der Trinkwassergebühren ab 2012 aufgefangen werden, die die entfallene Finanzhilfe für 2010 und Folgejahre berücksichtigt.
So fällt nicht nur der Kampf der Bürgermeister für stabile Wasserpreise dem Sparzwang der Landesregierung zum Opfer - auch die Wasserkunden sind direkt davon betroffen und müssen ab 2012 tiefer in die Tasche greifen: die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit Nenndurchfluss Qn 2,5 wird um 3,56 € (brutto) je Monat steigen.
Das Ausbleiben der Finanzhilfe im Abwasserbereich ab 2010 in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro wird dazu führen, dass die beabsichtigten Investitionen beim TAZ zeitlich deutlich gestreckt werden und dass das langfristige Abwasserbeseitigungskonzept in der beschlossenen Form nicht vollständig umgesetzt werden kann.
gez. Göllert
Verbandsvorsitzender
Autor: khhDen Sparkurs der Landesregierung in Sachen Wasser/Abwasser bekommt jetzt auch der TAZ deutlich zu spüren.
Im Jahr 2005 schrieb der Landesgesetzgeber einheitlich für alle Aufgabenträger die Abschaffung von Trinkwasserbeiträgen und die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge an die betreffenden Grundstückseigentümer vor.
Damit wurde Gesetz, was der TAZ bereits freiwillig seit 2002 praktizierte.
Diese vorausschauende Entlastung der Bürger im Trinkwasserbereich verursachte aber hohe finanzielle Aufwendungen, die der Verband bis heute, im Gegensatz zu anderen Wasserversorgern, nicht vom Freistaat ersetzt bekam (Anmerkung: Verbände, die erst nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1.1.2005 von der Beitragserhebung im Trinkwasserbereich abgingen, erhielten ihre finanziellen Ausfälle vom Freistaat erstattet).
Die Ansprüche des TAZ gegen das Land aufgrund der Wasser- Abwasser- Erstattungsrichtlinie belaufen sich dabei auf ca. 25 Mill. Euro allein für den Trinkwasserbereich.
Als kleinen Ausgleich beabsichtigte der Freistaat dem Verband für einen Zeitraum von 10 Jahren Finanzhilfe in Höhe von insgesamt ca. 11 Mill. Euro zu gewähren, von denen ca. 4 Millionen auf den Trinkwasser- und ca. 7 Millionen auf den Abwasserbereich entfielen.
Nachdem der TAZ trinkwasserseitig insofern bereits um ca. 21 Mill. Euro benachteiligt wurde, folgt jetzt die nächste Hiobsbotschaft: der Freistaat verweigert ab 2010 die in Aussicht gestellte Finanzhilfe im Abwasser und im Trinkwasser ab 2012.
Die Verbandsräte und die Werkleitung hatten in der Vergangenheit beim Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Innenministerium um die weitere Gewährung der Finanzhilfe gekämpft, um die Wasserentgelte stabil halten zu können; dabei zeichnete sich zunächst auch ein erster Erfolg ab:
das Land Thüringen sagte dem TAZ Finanzhilfe für die Jahre 2009 bis 2018 zu und gewährte die erste Jahresrate.
Auf diese Zusage baute der Verband im Folgenden seine Kalkulation der Trinkwasserpreise auf. Nun dreht das Land den Geldhahn plötzlich zu - mit erheblichen Konsequenzen:
Obwohl der TAZ bereits alle möglichen Synergieeffekte nutzt und sämtliche Einsparpotentiale ausschöpft ist eins klar - ohne die Finanzhilfe vom Land kann der Verband mit den jetzigen Entgeltsätzen im Wasser nicht kostendeckend arbeiten, wie es die Thüringer Eigenbetriebsverordnung fordert.
Der Abbruch der Finanzhilfe seitens des Freistaates bewirkt, dass der TAZ gegenüber einem vergleichbaren Aufgabenträger im Trinkwasser (unter Berücksichtigung der gezahlten Finanzhilfe für 2009 und voraussichtlich 2011) um insgesamt ca. 24,2 Millionen Euro schlechter gestellt wird.
Der Wegfall der Landesmittel kann daher sinnvoll nur noch durch eine Neukalkulation der Trinkwassergebühren ab 2012 aufgefangen werden, die die entfallene Finanzhilfe für 2010 und Folgejahre berücksichtigt.
So fällt nicht nur der Kampf der Bürgermeister für stabile Wasserpreise dem Sparzwang der Landesregierung zum Opfer - auch die Wasserkunden sind direkt davon betroffen und müssen ab 2012 tiefer in die Tasche greifen: die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit Nenndurchfluss Qn 2,5 wird um 3,56 € (brutto) je Monat steigen.
Das Ausbleiben der Finanzhilfe im Abwasserbereich ab 2010 in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro wird dazu führen, dass die beabsichtigten Investitionen beim TAZ zeitlich deutlich gestreckt werden und dass das langfristige Abwasserbeseitigungskonzept in der beschlossenen Form nicht vollständig umgesetzt werden kann.
gez. Göllert
Verbandsvorsitzender
