Die etwas anderen Zahlen
Dienstag, 03. Januar 2012, 11:55 Uhr
Wie immer wollen nnz und kn auch für den Monat Dezember 2011 die Zahlen des Arbeitsmarktes für Nordthüringen ein "wenig vervollständigen". Damit wird der Blick auf die Zahlen des realen Arbeitsmarktes im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis ein wenig fokussierter...
Im Landkreis Nordhausen sollen im Dezember offiziell 4.295. (4.459) Frauen und Männer ohne Beschäftigung gewesen sein. Das mag auf den ersten Blick auch so seine Richtigkeit haben und viele Medien werden das heute und morgen berichten. Doch zu dieser Zahl sind zum Beispiel noch diejenigen zu addieren, die sich in einer beruflichen Eingliederung befinden, oder diejenigen, die Ein-Euro-Jobber sind und sich beruflich weiterbilden oder die einen Gründungszuschuss erhalten.
Dann rechnet sich die Ausgangszahl für den Landkreis Nordhausen ganz schnell auf 6.098 (6.881) zusammen, also noch 1.803 (2.422) Frauen und Männer mehr, die vielleicht gern einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen würden, es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht dürfen oder können.
Der Blick in den Kyffhäuserkreis. Da werden nach unserer Rechnung aus den 5.314 (5.425) Frauen und Männern, die im Kyffhäuserkreis offiziell als arbeitslos ausgewiesen werden, dann beim inoffiziellen Addieren plötzlich 7.008 (7.603). Auch da gibt es eine Differenz von 1.694 (2.178).
In Klammern die Zahlen von Dezember 2010
In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. Es werden folgende Begriffe unterschieden:
Alles klar?
Autor: nnzIm Landkreis Nordhausen sollen im Dezember offiziell 4.295. (4.459) Frauen und Männer ohne Beschäftigung gewesen sein. Das mag auf den ersten Blick auch so seine Richtigkeit haben und viele Medien werden das heute und morgen berichten. Doch zu dieser Zahl sind zum Beispiel noch diejenigen zu addieren, die sich in einer beruflichen Eingliederung befinden, oder diejenigen, die Ein-Euro-Jobber sind und sich beruflich weiterbilden oder die einen Gründungszuschuss erhalten.
Dann rechnet sich die Ausgangszahl für den Landkreis Nordhausen ganz schnell auf 6.098 (6.881) zusammen, also noch 1.803 (2.422) Frauen und Männer mehr, die vielleicht gern einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen würden, es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht dürfen oder können.
Der Blick in den Kyffhäuserkreis. Da werden nach unserer Rechnung aus den 5.314 (5.425) Frauen und Männern, die im Kyffhäuserkreis offiziell als arbeitslos ausgewiesen werden, dann beim inoffiziellen Addieren plötzlich 7.008 (7.603). Auch da gibt es eine Differenz von 1.694 (2.178).
In Klammern die Zahlen von Dezember 2010
nnz/kn-Info-Service
Offizielle Definition der UnterbeschäftigungIn der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. Es werden folgende Begriffe unterschieden:
- Arbeitslosigkeit = Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitssuche) und des § 16 Abs. 2 SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen.
- Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne (i. w. S.) = Zahl der Arbeitslosen nach § 16 SGB III plus Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitssuche) und allein wegen des § 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) oder wegen des § 53a Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos sind.
- Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i. e. S.) = Zahl der Arbeitslosen i. w. S. plus Zahl der Personen, die an bestimmten entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig sind und deshalb die Kriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitssuche) nicht erfüllen. Personen in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem (noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos.
- Unterbeschäftigung = Unterbeschäftigung i. e. S. plus Zahl der Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend gelöst haben (z. B. Personen in geförderter Selbstständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen arbeitslos wären.
Alles klar?
