Wohnungsrückbau in Roßleben
Sonntag, 12. Februar 2012, 09:36 Uhr
Stadt Roßleben erhält Fördermittelpaket aus dem Städtebauförderprogramm. Genutzt werden soll es für den Rückbau nicht mehr genutzten Wohnraums, wie die Stadt Roßleben meldet...
Der Stadtumbau, aufgrund der demografischen Entwicklung, bleibt für die Stadt Roßleben, wie für viele andere Kommunen der Region, auf der Tagesordnung. Eine der Konsequenzen ist, nicht benötigten Wohnraum zurückzubauen oder einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Die Stadt Roßleben hat Fördermittel erhalten für den Wohnungsrückbau. Der Abbruch des Wohnblocks im Roßlebener Dichterviertel, Thomas-Mann-Straße 14-18, wird in Kürze beginnen. Die Auftragsvergabe, nach öffentlicher Ausschreibung, steht unmittelbar bevor.
Ein weiterer Förderbescheid ist dieser Tage in der Stadtverwaltung eingegangen. Er betrifft den Rückbau des Wohnblocks in der Otto-Römer-Straße, des sogenannten Volksgutblocks, gegenüber dem Bahnhofsgebäude. Er steht seit langem ungenutzt. Die beräumten Grundstücke werden einer anderweitigen Nutzung, entsprechend der Entscheidung des Eigentümers, zur Verfügung stehen. Aus dem Stadthaushalt werden keine finanziellen Mittel für Bezuschussung der Abbrüche erforderlich sein.
Autor: khhDer Stadtumbau, aufgrund der demografischen Entwicklung, bleibt für die Stadt Roßleben, wie für viele andere Kommunen der Region, auf der Tagesordnung. Eine der Konsequenzen ist, nicht benötigten Wohnraum zurückzubauen oder einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Die Stadt Roßleben hat Fördermittel erhalten für den Wohnungsrückbau. Der Abbruch des Wohnblocks im Roßlebener Dichterviertel, Thomas-Mann-Straße 14-18, wird in Kürze beginnen. Die Auftragsvergabe, nach öffentlicher Ausschreibung, steht unmittelbar bevor.
Ein weiterer Förderbescheid ist dieser Tage in der Stadtverwaltung eingegangen. Er betrifft den Rückbau des Wohnblocks in der Otto-Römer-Straße, des sogenannten Volksgutblocks, gegenüber dem Bahnhofsgebäude. Er steht seit langem ungenutzt. Die beräumten Grundstücke werden einer anderweitigen Nutzung, entsprechend der Entscheidung des Eigentümers, zur Verfügung stehen. Aus dem Stadthaushalt werden keine finanziellen Mittel für Bezuschussung der Abbrüche erforderlich sein.
