Neues aus Berlin (18)
Montag, 13. Februar 2012, 16:37 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Kreislaufwirtschaftsgesetz und berichtet über die Einigung im Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch einen Kompromiss zu dem zwischen Bundestag und Bundesrat strittigen Kreislaufwirtschaftsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stärkt die Wettbewerbsposition der öffentlichen Entsorgungswirtschaft gegenüber privaten Abfallsammlungen.
Die Länder hatten beim Kreislaufwirtschaftsrecht befürchtet, mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz werde die sogenannte Rosinenpickerei durch gewerbliche Abfallsammlungen begünstigt. Sie forderten einen fairen Ausgleich zwischen den kommunalen und den gewerblichen Entsorgungsträgern.
Der Vermittlungsvorschlag sieht bei den Überlassungspflichten für Abfälle die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger dann nicht beeinträchtigt, wenn der gewerbliche Sammler wesentlich leistungsfähiger ist. Nach dem Bundestagsbeschluss genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird an verschiedene Zielkriterien der Kreislaufwirtschaft wie Qualität und Effizienz geknüpft. Hierfür trägt der gewerbliche Anbieter die Beweislast.
Zugleich präzisiert der Vermittlungsvorschlag die Prüfungsvorgaben zur Leistungsfähigkeit in einigen Punkten, um den Vollzug zu erleichtern und unter anderem dem Schutz vertraglich gebundener Auftragnehmer Rechnung zu tragen.
Eventuelle Zusatzangebote des gewerblichen Sammlers, die nicht der Zweckbestimmung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen, sollen künftig bei der Vergleichsbetrachtung nicht berücksichtigt werden.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khhDer Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch einen Kompromiss zu dem zwischen Bundestag und Bundesrat strittigen Kreislaufwirtschaftsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stärkt die Wettbewerbsposition der öffentlichen Entsorgungswirtschaft gegenüber privaten Abfallsammlungen.
Die Länder hatten beim Kreislaufwirtschaftsrecht befürchtet, mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz werde die sogenannte Rosinenpickerei durch gewerbliche Abfallsammlungen begünstigt. Sie forderten einen fairen Ausgleich zwischen den kommunalen und den gewerblichen Entsorgungsträgern.
Der Vermittlungsvorschlag sieht bei den Überlassungspflichten für Abfälle die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger dann nicht beeinträchtigt, wenn der gewerbliche Sammler wesentlich leistungsfähiger ist. Nach dem Bundestagsbeschluss genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird an verschiedene Zielkriterien der Kreislaufwirtschaft wie Qualität und Effizienz geknüpft. Hierfür trägt der gewerbliche Anbieter die Beweislast.
Zugleich präzisiert der Vermittlungsvorschlag die Prüfungsvorgaben zur Leistungsfähigkeit in einigen Punkten, um den Vollzug zu erleichtern und unter anderem dem Schutz vertraglich gebundener Auftragnehmer Rechnung zu tragen.
Eventuelle Zusatzangebote des gewerblichen Sammlers, die nicht der Zweckbestimmung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen, sollen künftig bei der Vergleichsbetrachtung nicht berücksichtigt werden.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
