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Richter Kropp. Ein alltäglicher Fall

Mittwoch, 07. März 2012, 09:15 Uhr
Am 9. Dezember vergangenen Jahres befuhr der 31jähriger Mann gegen 16.30 Uhr mit seinem PKW die B 249 von Ebeleben kommend in Richtung Rockensußra. Die Fahrt endete - im übertragenen Sinne - vor den Schranken eines Amtsgerichts....


Kurz nach Ebeleben versuchte er in einer Rechtskurve einen vor ihm fahrenden Zeugen trotz Gegenverkehrs immer wieder zu überholen. Dabei fuhr er so dicht auf, dass der Zeuge die Scheinwerfer seines Fahrzeuges im Rückspiegel nicht sehen konnte. Schließlich überholte er ihn vor Rockensußra und scherte so dicht wieder vor ihm ein, dass der Zeuge zu scharfem Abbremsen gezwungen war, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Nach dem Überholvorgang zeigte er dem Zeugen den erhobenen Mittelfinger, den sogenannten „Stinkefinger“, um seine Missachtung auszudrücken und fuhr sodann in Richtung Rockensußra davon.

Gegenüber Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser erfand er dann die abenteuerliche Geschichte, dass der vor ihm fahrende Zeuge die Nebelschlussleuchte angehabt und beim Überholen selbst beschleunigt habe.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat das Amtsgericht Sondershausen jetzt wegen Nötigung und Beleidigung einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro erlassen, der jetzt rechtskräftig geworden ist.

Ein alltäglicher Fall vor Gericht, aber auch auf unseren Landstraßen findet der Pressesprecher des Sondershäuser Amtsgerichts, Christian Kropp. Rasen und Drängeln sei auch im Kreis zunehmend an der Tagesordnung. Besonders frech an diesem Fall war das anschließende Zeigen des „Stinkefingers“, wodurch das Opfer noch einmal herabgewürdigt werden sollte.

Mit diesem rechtskräftigen Strafbefehl ist der Angeklagte nicht nur vorbestraft, sondern auch vorgewarnt. Passiert so etwas noch einmal, drohen ihm ein Fahrverbot und Maßnahmen der Führerscheinbehörde.
Autor: nnz

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