Baumkontrolle an Vorflutern
Samstag, 31. März 2012, 00:48 Uhr
Im Auftrag der Stadtverwaltung erfolgt im Laufe des Monats April die jährlich wiederkehrende Baumkontrolle an den Vorflutern Bebra und Klinge. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier...
Im Zuge der Gewässerunterhaltung, zu der die Stadt laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Thüringer Wassergesetz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen verpflichtet ist, sind auch die im Uferrandstreifen stehenden Bäume zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und einer natürlichen Gewässerstruktur regelmäßig zu kontrollieren.
Mit dieser Ankündigung haben die Eigentümer bzw. Gewässeranlieger lt. § 41 Abs. 1 WHG das Betreten ihrer Grundstücke zur Baumkontrolle durch Beauftragte der Stadt zu dulden. Es wird um Beachtung gebeten.
Autor: khhIm Zuge der Gewässerunterhaltung, zu der die Stadt laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Thüringer Wassergesetz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen verpflichtet ist, sind auch die im Uferrandstreifen stehenden Bäume zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und einer natürlichen Gewässerstruktur regelmäßig zu kontrollieren.
Mit dieser Ankündigung haben die Eigentümer bzw. Gewässeranlieger lt. § 41 Abs. 1 WHG das Betreten ihrer Grundstücke zur Baumkontrolle durch Beauftragte der Stadt zu dulden. Es wird um Beachtung gebeten.
