Sondershäuser Freizeitpass
Donnerstag, 12. April 2012, 15:38 Uhr
Die Stadtverwaltung Sondershausen informiert, dass auch in diesem Jahr für einen bestimmten Personenkreis der Stadt Sondershausen und der eingemeindeten Ortsteile der Sondershäuser Freizeitpass zur Verfügung steht....
Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
- Auszubildende
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs
- Jugendliche im Thüringen-Jahr
- Bürger im Bundesfreiwilligendienst
Der Freizeitpass berechtigt diesen Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport (Gebäude "Schwan" - Markt 4, Zimmer 5 / Telefon: 03632/622182) erhältlich. Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
Autor: khhAnspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
- Auszubildende
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs
- Jugendliche im Thüringen-Jahr
- Bürger im Bundesfreiwilligendienst
Der Freizeitpass berechtigt diesen Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport (Gebäude "Schwan" - Markt 4, Zimmer 5 / Telefon: 03632/622182) erhältlich. Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
