kn-Forum: "Karl Theodor zu Guttenberg" aus Rottleben (3)
Freitag, 13. April 2012, 19:51 Uhr
Zu den bisher veröffentlichten Plagiatsvorwürfen aus dem Wahlprogramm der Grünen kommt jetzt eine Stellungnahme von Bündnis90/Die Grünen selbst...
Vielen Dank dem aufmerksamen und interessierten Leser meines Grünen Wahlprogramms, Herrn Becker. Der Landratskandidat Herr Merten findet nach seiner Aussage unsere Grünen Ideen für den Kyffhäuserkreis gut. Das ehrt natürlich die gute und umfängliche Arbeit der beteiligten Verfasser, meine Person inbegriffen, das sich Herr Merten gerade mein Wahlprogramm ausgesucht hat. Auch Dank dafür, das durch den parteilosen Mitbewerber Herrn Merten die Grünen Ideen im Landkreis weitergetragen werden.
Das gibt Ihm aber noch lange nicht das Recht, geistiges Eigentum zu stehlen. Er nutzt viele Auszüge des Grünen Wahlprogramms zur Eigenwerbung und betont auch im Impressum seine Urheberrechte. Die Aussage, das sich mit den Grünen oder anderen Parteien nichts ändern wird ist schlicht falsch. Niemand außer der CDU bedient seit über 20 Jahren das Amt des Landrates. Wir sind auch für den Wechsel und für neue Ideen und Ansätze. Aber doch nicht auf diese Weise Herr Merten! Es sollten schon eigene Inhalte und Worte im Wahlprogramm stehen, oder mindestens der Verweis auf die Quelle, alles andere ist undemokratisch bis kriminell. Ich verweise dabei auf gültige Rechtssprechung zum Urheberrecht. Die Landratswahl ist auch immer eine Personenwahl mit persönlicher und kompetenter Eignung des Kandidaten, das sollten Sie am 22.April bedenken liebe Leserinnen und Leser.
Mit besten Grüßen,
Babette Pfefferlein
Landratskandidatin von Bündnis 90/ Die Grünen Kyffhäuserkreis 2012
Landessprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen Thüringen
Kreissprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen Kyffhäuserkreis
Hier können Sie die Artikel Kn-Forum: "Karl Theodor zu Guttenberg" aus Rottleben und Kn-Forum: "Karl Theodor zu Guttenberg" aus Rottleben (2)
Vielen Dank dem aufmerksamen und interessierten Leser meines Grünen Wahlprogramms, Herrn Becker. Der Landratskandidat Herr Merten findet nach seiner Aussage unsere Grünen Ideen für den Kyffhäuserkreis gut. Das ehrt natürlich die gute und umfängliche Arbeit der beteiligten Verfasser, meine Person inbegriffen, das sich Herr Merten gerade mein Wahlprogramm ausgesucht hat. Auch Dank dafür, das durch den parteilosen Mitbewerber Herrn Merten die Grünen Ideen im Landkreis weitergetragen werden.
Das gibt Ihm aber noch lange nicht das Recht, geistiges Eigentum zu stehlen. Er nutzt viele Auszüge des Grünen Wahlprogramms zur Eigenwerbung und betont auch im Impressum seine Urheberrechte. Die Aussage, das sich mit den Grünen oder anderen Parteien nichts ändern wird ist schlicht falsch. Niemand außer der CDU bedient seit über 20 Jahren das Amt des Landrates. Wir sind auch für den Wechsel und für neue Ideen und Ansätze. Aber doch nicht auf diese Weise Herr Merten! Es sollten schon eigene Inhalte und Worte im Wahlprogramm stehen, oder mindestens der Verweis auf die Quelle, alles andere ist undemokratisch bis kriminell. Ich verweise dabei auf gültige Rechtssprechung zum Urheberrecht. Die Landratswahl ist auch immer eine Personenwahl mit persönlicher und kompetenter Eignung des Kandidaten, das sollten Sie am 22.April bedenken liebe Leserinnen und Leser.
Mit besten Grüßen,
Babette Pfefferlein
Landratskandidatin von Bündnis 90/ Die Grünen Kyffhäuserkreis 2012
Landessprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen Thüringen
Kreissprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen Kyffhäuserkreis
Hier können Sie die Artikel Kn-Forum: "Karl Theodor zu Guttenberg" aus Rottleben und Kn-Forum: "Karl Theodor zu Guttenberg" aus Rottleben (2)
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
