kn-Forum: Unendliche Geschichte?
Montag, 16. April 2012, 19:42 Uhr
Ersatzvornahmen des Bauverwaltungsamtes im Erholungsgebiet Bebratal Sondershausen. Dazu erreichte kn folgender Leserbrief der .Bürgerinitiative Bebratal..
Seit mehreren Jahren wehren sich betroffene Anlieger im Erholungsgebiet Bebratal gegen einen ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb ohne Privilegierung im Außenbereich. Auf Splitterflächen werden zwischen Erholungsgärten dauerhaft Schafe im Freien gehalten.
Ein Gartengrundstück dient als Hofstelle zur Bewirtschaftung von externen Grün- und Ackerflächen. Die dadurch resultierenden Belästigungen der Anlieger, speziell auch die permanenten Auffüllungen mit Mist, sind enorm.
Die vielen baurechtlichen Verfahren gegen die Betreiber des Betriebes füllen mitlerweile einige Aktenordner beim Bauverwaltungsamt. Mehrfach wurden von den Anliegern bereits die Bürgerbeauftragte des Freistaates und der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages um Hilfe gebeten
Im vergangenen Jahr musste das Bauverwaltungsamt fast 30 000 Euro aus Steuermitteln für Ersatzvornahmen zur Sicherung bzw. Abriss von Gebäuden im Kyffhäuserkreis ausgeben. Viele Baurechtverfahren dauern Jahre und kosten dem Steuerzahler ein Mehrfaches dieses Betrages, so auch das Verfahren um einen Heuschuppen im Sondershäuser Bebratal.
Das Verfahren um die Beseitigung dieses Schuppens hat 8 Jahre gedauert. Letztlich, nachdem alle Rechtsverfahren ausgeschöpft waren und die Ersatzvornahme des Bauverwaltungsamtes unmittelbar bevorstand, haben die Eigentümer selbst abgerissen. Die gleichen Eigentümer bewohnen schon seit vielen Jahren ein Gartenhaus im Außenbereich Bebratal. Seit dem Jahr 2000 ist die Wohnnutzung des Gartenhauses bestandskräftig untersagt. Die illegalen Anbauten am Gartenhaus sollten beseitigt werden. Die Verwaltungsverfahren haben speziell in diesem Fall 18 Jahre gedauert, bis 2010 ein Urteil vorlag. Geändert hat sich bis heute nichts. Das Bauverwaltungsamt wehrt sich gegen die Umsetzung dieser Urteile zum Rückbau des Gartenhauses und verweist auf die leeren Haushaltskassen, immer eine gute Begründung untätig zu bleiben.
Hinzu kommt auch eine gewisse politische Brisanz. Landrat Hengstermann will lieber in dieser Angelegenheit "den Ball flach halten". Ein Imageverlust durch Zwangsabriss eines Gartenhauses passt nicht so richtig in die heile Kyffhäuserwelt, und so ist es eine unendliche Geschichte, mit unseren Steuergeldern.
Bürgerinitiative Bebratal
Bärbel Ostermann
Nehr Infos unter www.bebratal.de
Seit mehreren Jahren wehren sich betroffene Anlieger im Erholungsgebiet Bebratal gegen einen ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb ohne Privilegierung im Außenbereich. Auf Splitterflächen werden zwischen Erholungsgärten dauerhaft Schafe im Freien gehalten.
Ein Gartengrundstück dient als Hofstelle zur Bewirtschaftung von externen Grün- und Ackerflächen. Die dadurch resultierenden Belästigungen der Anlieger, speziell auch die permanenten Auffüllungen mit Mist, sind enorm.
Die vielen baurechtlichen Verfahren gegen die Betreiber des Betriebes füllen mitlerweile einige Aktenordner beim Bauverwaltungsamt. Mehrfach wurden von den Anliegern bereits die Bürgerbeauftragte des Freistaates und der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages um Hilfe gebeten
Im vergangenen Jahr musste das Bauverwaltungsamt fast 30 000 Euro aus Steuermitteln für Ersatzvornahmen zur Sicherung bzw. Abriss von Gebäuden im Kyffhäuserkreis ausgeben. Viele Baurechtverfahren dauern Jahre und kosten dem Steuerzahler ein Mehrfaches dieses Betrages, so auch das Verfahren um einen Heuschuppen im Sondershäuser Bebratal.
Das Verfahren um die Beseitigung dieses Schuppens hat 8 Jahre gedauert. Letztlich, nachdem alle Rechtsverfahren ausgeschöpft waren und die Ersatzvornahme des Bauverwaltungsamtes unmittelbar bevorstand, haben die Eigentümer selbst abgerissen. Die gleichen Eigentümer bewohnen schon seit vielen Jahren ein Gartenhaus im Außenbereich Bebratal. Seit dem Jahr 2000 ist die Wohnnutzung des Gartenhauses bestandskräftig untersagt. Die illegalen Anbauten am Gartenhaus sollten beseitigt werden. Die Verwaltungsverfahren haben speziell in diesem Fall 18 Jahre gedauert, bis 2010 ein Urteil vorlag. Geändert hat sich bis heute nichts. Das Bauverwaltungsamt wehrt sich gegen die Umsetzung dieser Urteile zum Rückbau des Gartenhauses und verweist auf die leeren Haushaltskassen, immer eine gute Begründung untätig zu bleiben.
Hinzu kommt auch eine gewisse politische Brisanz. Landrat Hengstermann will lieber in dieser Angelegenheit "den Ball flach halten". Ein Imageverlust durch Zwangsabriss eines Gartenhauses passt nicht so richtig in die heile Kyffhäuserwelt, und so ist es eine unendliche Geschichte, mit unseren Steuergeldern.
Bürgerinitiative Bebratal
Bärbel Ostermann
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Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
