Beantragung von Zeltgenehmigungen
Dienstag, 24. April 2012, 08:37 Uhr
Aus gegebenem Anlass möchte die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises zur bevorstehenden Zeltsaison im Außenbereich, einige wichtige Hinweise zur Beantragung einer Zeltgenehmigung geben. Hier die Einzelheiten...
Seit diesem Jahr kann das aktuelle Antragsformular entweder auf der Internetseite des Landratsamtes (Zeltgenehmigung) herunter geladen werden oder in Papierform direkt im Amt abgefordert werden.
Auf Grund der Anzahl von Anträgen ist die Genehmigung rechtzeitig (10 bis 14 Tage) vor dem Zelttermin zu beantragen.
Unabdingbar ist die Einverständniserklärung des Eigentümers und des Nutzers der Fläche, auf der gezeltet werden möchte. Ohne diese Erklärungen wird keine Genehmigung erfolgen.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird außerdem mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr wieder Kontrollen durchgeführt und bei Nichteinhaltung der Auflagen der Genehmigungen oder auch illegalem Zelten Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Autor: khhSeit diesem Jahr kann das aktuelle Antragsformular entweder auf der Internetseite des Landratsamtes (Zeltgenehmigung) herunter geladen werden oder in Papierform direkt im Amt abgefordert werden.
Auf Grund der Anzahl von Anträgen ist die Genehmigung rechtzeitig (10 bis 14 Tage) vor dem Zelttermin zu beantragen.
Unabdingbar ist die Einverständniserklärung des Eigentümers und des Nutzers der Fläche, auf der gezeltet werden möchte. Ohne diese Erklärungen wird keine Genehmigung erfolgen.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird außerdem mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr wieder Kontrollen durchgeführt und bei Nichteinhaltung der Auflagen der Genehmigungen oder auch illegalem Zelten Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
