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Eröffnung verschoben - und nun?

Montag, 14. Mai 2012, 16:13 Uhr
Der neue Berliner Flughafen kann wegen technischer Probleme nicht wie geplant am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen. Flugreisende müssen sich daher bei bereits gebuchten Reisen auf Änderungen im Flugablauf einstellen. Betroffene können sich in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen über ihre Rechte informieren...


Nicht nur Pauschalreisenden, sondern auch Rucksacktouristen und Dienstreisenden kann die neue Situation viel Ärger und erhöhten Zeitaufwand einbringen: Veränderte Abflugzeiten bringen möglicherweise die Urlaubsplanung durcheinander, die Anfahrt zum Flughafen muss neu durchdacht werden, vereinbarte Termine stehen auf der Kippe, privat geplante Unterkünfte, Anschlussflüge, bestellte Mietwagen oder Veranstaltungstickets am Zielort müssen storniert oder auf einen anderen Zeitpunkt umgebucht werden. Alles in allem kein freudiger Start in den lange geplanten Urlaub.

In den nächsten Tagen werden die betroffenen Passagiere von den Fluggesellschaften bzw. ihrem Reiseveranstalter über die Änderungen informiert. Was nicht heißt, dass die entsprechenden Angebote unwidersprochen hingenommen werden müssen. Kann der Reiseveranstalter dem Urlauber bspw. bei einer geplanten Kurzreise erst einen Tag oder später als vereinbart einen Ersatzflug anbieten und verkürzt sich somit die Reise wesentlich, liegt in diesem Fall ein erheblicher Mangel vor und der Reisende kann den Reisevertrag kündigen. Anders sieht es bei einer vierzehntägigen Reise aus, wenn durch die verspätete Ankunft Reiseleistungen wie Ausflüge ausfallen. Eine Minderung des Reisepreises wäre die Konsequenz.

Wer Fragen zu den neuen Angeboten der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften hat, kann sich an jede Thüringer Verbraucherberatungsstelle wenden. Sie berät nicht nur Reisende, die Post von ihrem Reisebüro erhalten, sondern auch Individualreisende, die sich über ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft informieren möchten.
Autor: nnz

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