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Neues aus Berlin (69)

Montag, 14. Mai 2012, 20:02 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagsmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema Erdgasgewinnung
und Lemme mahnt zur Vorsicht bei unkonventioneller Erdgasgewinnung.

Seit nunmehr zwei Jahren versucht die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Änderung des Bergrechts in Bezug auf die unkonventionelle Gewinnung von Erdgas zu erreichen. Bisher hat sich das Bundesumweltministerium einer Hinhaltetaktik bedient sowie die Regierungskoalitionen keine eigenen Vorschläge zur Verhinderung von Umweltschäden bei der Gewinnung von Erdgas über das sogenannte Frackingverfahren unterbreitet.
Bei diesem Verfahren werden unter hohem Druck Chemikalien in Gestein gepresst, um das darin enthaltene Erdgas freizusetzen und zu fördern.
"In der letzten Woche gab es auf Druck der Opposition endlich eine Debatte im Deutschen Bundestag zu der Problematik. Schwarz-Gelb legte erneut keine eigenen Vorschläge vor und lehnt die Anträge von SPD, Bündnis´90/Die Grünen und Linkspartei ab", so Steffen-Claudio Lemme, MdB.

Die SPD fordert in ihrem Antrag: Bei Förderungsvorhaben, bei denen Fracking angewendet wird muss/müssen
- transparent informiert und die Öffentlichkeit über die Vergabe von Erkundungslizenzen beteiligt werden.
- bis zum Abschluss eines neuen gesetzlichen Rahmens ein "Moratorium" gelten, damit keine Fakten geschaffen werden können. Dieses "Moratorium" soll so lange gelten, bis "Fracking-Methoden" ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung des Grund- und Trinkwassers führen, zur Verfügung stehen.
- das Bergrecht dahingehend verändert werden, dass für alle Projekte für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies hat zur Folge, dass für alle Projekte ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Gelten müssen diese Vorschriften für die Aufsuchung und die Gewinnung, da bereits bei Tiefbohrungen im Rahmen der Erkundung Umwelteinwirkungen eintreten können, wenn dabei Fracking-Maßnahmen unter Einsatz von Chemikalien zu Testzwecken durchgeführt werden.
- Regelungen getroffen werden, die eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers durch die eingesetzten Chemikalien verhindern.
- Fracking in sensiblen Gebieten wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten verboten werden.
- dafür Sorge getragen werden, dass zukünftig bei der Planfeststellung von Projekten mit unkonventionellem Erdgas grundsätzlich die Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer ein besonderes Gewicht bei allen Entscheidungen erhalten und die Wasserbehörden beteiligt werden.
- festgelegt werden, dass standardisierte Auflagen und Entsorgungspläne bezüglich der Lagerstättenwasser, Frack- und Abwässer aus den Produktionsstätten.

"Da die vom Verpressen giftiger Chemikalien in das Gestein ausgehenden Gefahren bis heute nicht abschließend abschätzbar sind, muss das Bundesumweltministerium schnell tätig werden. Das weitere Aussitzen des Problems bedeutet Gefahr für Mensch und Natur und ist deshalb nicht länger hinnehmbar", so Lemme.

Wahlkreisbüro Steffen-Claudio Lemme
Autor: khh

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