Antrag jetzt stellen
Montag, 21. Mai 2012, 13:23 Uhr
Ein Antrag auf Ehrenamtsförderung Kyffhäuserkreis ist noch möglich, so eine Mitteilung aus dem Landratsamt, die kn heute erreichte. Hier die Einzelheiten...
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Ehrenamtsförderung zur Verfügung. Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können formlose Anträge an das
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Frau Schulz
Markt 8
99706 Sondershausen
gestellt werden.
Der Antrag sollte eine kurze Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten. Vorrangig gefördert werden Vereine/Verbände und Einzelpersonen, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterstützen (z.B. Hospizvereine, ehrenamtliche Krankenhaushilfen, der Weiße Ring ect.).
Abgabetermin der Anträge ist der 15.06.2012 für eine Förderung im laufenden Jahr.
Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind diese Mittel ausschließlich dazu bestimmt,
1. besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern,
2. Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet werden,
3. individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise vorzunehmen,
4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen,
5. Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten,
6. die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekte zu fördern,
7. das ehrenamtliche Engagement älterer Arbeitsloser zu honorieren,
8. sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern.
Autor: khhDie Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Ehrenamtsförderung zur Verfügung. Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können formlose Anträge an das
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Frau Schulz
Markt 8
99706 Sondershausen
gestellt werden.
Der Antrag sollte eine kurze Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten. Vorrangig gefördert werden Vereine/Verbände und Einzelpersonen, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterstützen (z.B. Hospizvereine, ehrenamtliche Krankenhaushilfen, der Weiße Ring ect.).
Abgabetermin der Anträge ist der 15.06.2012 für eine Förderung im laufenden Jahr.
Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind diese Mittel ausschließlich dazu bestimmt,
1. besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern,
2. Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet werden,
3. individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise vorzunehmen,
4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen,
5. Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten,
6. die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekte zu fördern,
7. das ehrenamtliche Engagement älterer Arbeitsloser zu honorieren,
8. sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern.
