Kinderschutz im Kyffhäuserkreis
Donnerstag, 31. Mai 2012, 15:30 Uhr
Aktuelle Daten und Fakten aus dem Kyffhäuserkreis liegen jetzt vor, wie das Landratsamt Kyffhäuserkreis meldet...
Aas Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises hat seine statistische Auswertung in Bezug auf die Daten im Kinderschutz aus dem Jahr 2011 nun vorliegen.
So gab es im vergangenen Jahr 145 gemeldete Fälle, wo Kindeswohlgefährdungen angezeigt worden sind. Nach Prüfung durch die Sozialarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, haben sich 45 Meldungen nach der Gefährdungseinschätzung bestätigt. Hauptgründe für die begründeten Kinderschutzfälle lagen in der Überforderung der Eltern, wobei ebenso Vermüllung, Verwahrlosung und Vernachlässigung eine wesentliche Rolle spielten. Aber auch Suchtprobleme der Erziehungsberechtigten und ausgeübte Gewalttaten (von Häuslicher Gewalt bis zu Misshandlungen und Missbrauch) wurden festgestellt. Weitere Gründe, wie psychische Probleme oder Schulden führten auch dazu, dass den Kindern nicht mehr die Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde, die für ein gesundes Aufwachsen nötig ist.
Sind allerdings die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage, Hilfe anzunehmen oder sind Kinder und Jugendliche akut in ihrer Situation gefährdet, so sind Inobhutnahmen von Seiten des Jugend- und Sozialamtes nicht zu umgehen. So wurden 22 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Nach Prüfung aller Möglichkeiten - Rückkehr in Familie - Antragsstellung auf Hilfe zur Erziehung durch die Erziehungsberechtigten - mögliche Heimunterbringung oder Unterbringung in einer Pflegefamilie - wird dann immer im Einzelfall entschieden, welche Form der Hilfe für die Entwicklung des Kindes am förderlichsten ist.
Manchmal ist es hierbei auch notwendig, den Erziehungsberechtigten Teile der elterlichen Sorge zu entziehen. Ein Entzug von Teilen der elterlichen Sorge musste im vergangenen Jahr für insgesamt 13 Kinder vorgenommen werden.
Gemäß des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes wird auch der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ein hoher Stellenwert beigemessen. Werden die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen, wird das Jugendamt hierüber informiert und muss prüfen, aus welchen Gründen diese nicht durchgeführt wurden. 231 Meldungen erreichten das Jugendamt im Jahr 2011. In 41 Fällen wurden Familien im häuslichen Umfeld durch die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes besucht, da im Vorfeld kein Kontakt mit den Sorgeberechtigten hergestellt werden konnte und diese auch auf Anschreiben nicht reagierten. Kindeswohlgefährdungen wurden jedoch - alleinig auf der Tatsache beruhend, dass die Untersuchung versäumt wurde - nicht festgestellt. Vielmehr ist darauf zu verweisen, dass es wichtig für die Entwicklung des Kindes ist, frühzeitig Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und dem entgegenzuwirken. Hierfür ist die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ein sinnvolles Instrument im Sinne der Kindergesundheit.
Autor: khhAas Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises hat seine statistische Auswertung in Bezug auf die Daten im Kinderschutz aus dem Jahr 2011 nun vorliegen.
So gab es im vergangenen Jahr 145 gemeldete Fälle, wo Kindeswohlgefährdungen angezeigt worden sind. Nach Prüfung durch die Sozialarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, haben sich 45 Meldungen nach der Gefährdungseinschätzung bestätigt. Hauptgründe für die begründeten Kinderschutzfälle lagen in der Überforderung der Eltern, wobei ebenso Vermüllung, Verwahrlosung und Vernachlässigung eine wesentliche Rolle spielten. Aber auch Suchtprobleme der Erziehungsberechtigten und ausgeübte Gewalttaten (von Häuslicher Gewalt bis zu Misshandlungen und Missbrauch) wurden festgestellt. Weitere Gründe, wie psychische Probleme oder Schulden führten auch dazu, dass den Kindern nicht mehr die Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde, die für ein gesundes Aufwachsen nötig ist.
Sind allerdings die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage, Hilfe anzunehmen oder sind Kinder und Jugendliche akut in ihrer Situation gefährdet, so sind Inobhutnahmen von Seiten des Jugend- und Sozialamtes nicht zu umgehen. So wurden 22 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Nach Prüfung aller Möglichkeiten - Rückkehr in Familie - Antragsstellung auf Hilfe zur Erziehung durch die Erziehungsberechtigten - mögliche Heimunterbringung oder Unterbringung in einer Pflegefamilie - wird dann immer im Einzelfall entschieden, welche Form der Hilfe für die Entwicklung des Kindes am förderlichsten ist.
Manchmal ist es hierbei auch notwendig, den Erziehungsberechtigten Teile der elterlichen Sorge zu entziehen. Ein Entzug von Teilen der elterlichen Sorge musste im vergangenen Jahr für insgesamt 13 Kinder vorgenommen werden.
Gemäß des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes wird auch der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ein hoher Stellenwert beigemessen. Werden die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen, wird das Jugendamt hierüber informiert und muss prüfen, aus welchen Gründen diese nicht durchgeführt wurden. 231 Meldungen erreichten das Jugendamt im Jahr 2011. In 41 Fällen wurden Familien im häuslichen Umfeld durch die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes besucht, da im Vorfeld kein Kontakt mit den Sorgeberechtigten hergestellt werden konnte und diese auch auf Anschreiben nicht reagierten. Kindeswohlgefährdungen wurden jedoch - alleinig auf der Tatsache beruhend, dass die Untersuchung versäumt wurde - nicht festgestellt. Vielmehr ist darauf zu verweisen, dass es wichtig für die Entwicklung des Kindes ist, frühzeitig Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und dem entgegenzuwirken. Hierfür ist die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ein sinnvolles Instrument im Sinne der Kindergesundheit.
