An Flüchtlingen bereichert?
Donnerstag, 21. Juni 2012, 11:40 Uhr
Auf der Webseite des MDR waren Vorwürfe zu lesen, einige Landkreise hätten sich an Flüchtlingen bereichert. Darunter sollte auch der Kyffhäuserkreis sein...
Hier kann man die Vorwürfe nachlesen Thüringer Landkreise verdienen an Flüchtlingen. Auf Grund dieses Beitrages hatte kn auch im Landratsamt Kyffhäuserkreis nachgefragt, was ist an den Vorwürfen wirklich dran.
Dem MDR wurde einige Fragen zur Flüchtlingsunterbringung im Kyffhäuserkreis in den Jahren 2004 bis 2010 beantwortet, dessen Inhalt auch kn vorliegt. Den Wortlaut der Antworten finden Sie hier:
1. Für den Kyffhäuser-Kreis ergaben sich in den Jahren von 2004 bis 2010 bereinigte Gewinne/Verluste in welcher Höhe? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln)
Die Flüchtlingsunterbringung ist eine den Landkreisen obliegende Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Kosten trägt der Freistaat Thüringen gemäß der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFlüKEVO).
Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Pauschalen. Für die Aufgabenbereiche "Betreibung der Flüchtlingsunterkunft,
Bewachung und soziale Betreuung" entstanden in den Jahren 2007 und 2009 Defizite für den Kyffhäuserkreis (2007: 5.404,36 €, 2009: 27.341,11 €). In den Jahren 2005, 2006, 2008 und 2010 entstanden Überschüsse wie folgt:
2005: 75.004,65 €
2006: 66.788,59 €
2008: 16.278,48 €
2010: 11.906,65 €
Zusätzlich entstanden jährliche Lohnkosten für eine Sachbearbeiterstelle im Sozialamt des Kyffhäuserkreises.
2. Für welche Zwecke verwendete der Kyffhäuser-Kreis die Gewinne?
Die Überschüsse wurden zur Finanzierung der Kindertagesstättenbeträge für Flüchtlingskinder verwandt. Teilweise mussten auch Krankenhilfekosten für einzelne Personen hieraus finanziert werden, wenn die Fachaufsichtsbehörde
(Thüringer Landesverwaltungsamt) bestimmte Reha-Maßnahmen oder Krankenbehandlungen als nicht übernahmefähig einstufte. Im Jahr 2011 erfolgten zudem freiwillige Leistungen des Landkreises für Bildung und Teilhabe für Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Die Beratungsstelle für Migranten "Kontakt" in Sondershausen wurde 2011 mit einer Sachkostenförderung bedacht. Zudem entstehen Aufwendungen für die Entschädigung des Ehrenamts der Integrationsbeauftragten laut Satzung des Kyffhäuserkreises.
3. Der überwiegende Teil der Landkreise des Freistaates erwirtschaftete im selben Zeitraum Defizite. Wie erklären Sie das aus Ihrer Sicht? War oder ist die Pauschale pro Flüchtling für den Kyffhäuser-Kreis zu hoch angesetzt?
Hierzu können keine Aussagen getroffen werden.
Die Mehrzahl der Landkreise in Thüringen scheint durch ungünstige Verträge mit privaten Betreiberfirmen von Gemeinschaftsunterkünften belastet zu sein. Der Kyffhäuserkreis führt die Flüchtlingsunterkunft Rockensußra in Eigenregie.
4. Wie reagieren Sie auf diesen Vorwurf: Gelder der Flüchtlingshilfe sollten auch für Flüchtlinge verwendet werden. Menschen, die schon mit wenig leben müssen, dürfen nicht noch die Haushaltslöcher von Landkreisen stopfen. Hier wird unmoralisch abkassiert.
Individuelle Ansprüche der Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden stets korrekt erfüllt. Gegen die Leistungsbescheide ist der (kostenfreie) Sozialrechtsweg eröffnet, der auch rege von den Berechtigten genutzt wird. Hierbei stehen den Flüchtlingen in der Regel hochgradig spezialisierte Anwaltskanzleien zur Seite. Eine Benachteiligung der Berechtigten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen ist nicht erkennbar. Für die europäische Flüchtlingspolitik sowie das Asylbewerberleistungsrecht des Bundes besteht keine direkte Verantwortung des Kyffhäuserkreises.
5. Angesichts der bundesweiten Kritik zur Gemeinschaftsunterkunft in Freienbessingen, wie rechtfertigen Sie das "Einbehalten" von Mitteln der Flüchtlingshilfe? (Uns ist bekannt, dass die Gemeinschaftsunterkunft bereits geschlossen wurde.)
Die Flüchtlingsunterkunft Freienbessingen wurde durch einen privaten Betreiber nach europaweiter Ausschreibung geführt. Dieser hielt stets die vertraglich vereinbarten Entgelte. Aufgrund des schlechten Bauzustands wurde die Einrichtung auf Initiative des Kyffhäuserkreises aufgelöst und die Alternative der Eigenbetreibung von Mietwohnungen in Rockensußra gesucht und gefunden.
6. Der Kyffhäuser Kreis hat(te) im Vergleich mit anderen Landkreisen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Leistungsberechtigten nach § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wie erklären Sie diesen Sachverhalt?
Im Zeitraum 2005 bis 2011 gab es im Kyffhäuserkreis lediglich 4 Fälle nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz. Sobald die Betroffenen den ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten nachkamen, wurden die Anspruchseinschränkungen umgehend aufgehoben.
Autor: khhHier kann man die Vorwürfe nachlesen Thüringer Landkreise verdienen an Flüchtlingen. Auf Grund dieses Beitrages hatte kn auch im Landratsamt Kyffhäuserkreis nachgefragt, was ist an den Vorwürfen wirklich dran.
Dem MDR wurde einige Fragen zur Flüchtlingsunterbringung im Kyffhäuserkreis in den Jahren 2004 bis 2010 beantwortet, dessen Inhalt auch kn vorliegt. Den Wortlaut der Antworten finden Sie hier:
1. Für den Kyffhäuser-Kreis ergaben sich in den Jahren von 2004 bis 2010 bereinigte Gewinne/Verluste in welcher Höhe? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln)
Die Flüchtlingsunterbringung ist eine den Landkreisen obliegende Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Kosten trägt der Freistaat Thüringen gemäß der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFlüKEVO).
Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Pauschalen. Für die Aufgabenbereiche "Betreibung der Flüchtlingsunterkunft,
Bewachung und soziale Betreuung" entstanden in den Jahren 2007 und 2009 Defizite für den Kyffhäuserkreis (2007: 5.404,36 €, 2009: 27.341,11 €). In den Jahren 2005, 2006, 2008 und 2010 entstanden Überschüsse wie folgt:
2005: 75.004,65 €
2006: 66.788,59 €
2008: 16.278,48 €
2010: 11.906,65 €
Zusätzlich entstanden jährliche Lohnkosten für eine Sachbearbeiterstelle im Sozialamt des Kyffhäuserkreises.
2. Für welche Zwecke verwendete der Kyffhäuser-Kreis die Gewinne?
Die Überschüsse wurden zur Finanzierung der Kindertagesstättenbeträge für Flüchtlingskinder verwandt. Teilweise mussten auch Krankenhilfekosten für einzelne Personen hieraus finanziert werden, wenn die Fachaufsichtsbehörde
(Thüringer Landesverwaltungsamt) bestimmte Reha-Maßnahmen oder Krankenbehandlungen als nicht übernahmefähig einstufte. Im Jahr 2011 erfolgten zudem freiwillige Leistungen des Landkreises für Bildung und Teilhabe für Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Die Beratungsstelle für Migranten "Kontakt" in Sondershausen wurde 2011 mit einer Sachkostenförderung bedacht. Zudem entstehen Aufwendungen für die Entschädigung des Ehrenamts der Integrationsbeauftragten laut Satzung des Kyffhäuserkreises.
3. Der überwiegende Teil der Landkreise des Freistaates erwirtschaftete im selben Zeitraum Defizite. Wie erklären Sie das aus Ihrer Sicht? War oder ist die Pauschale pro Flüchtling für den Kyffhäuser-Kreis zu hoch angesetzt?
Hierzu können keine Aussagen getroffen werden.
Die Mehrzahl der Landkreise in Thüringen scheint durch ungünstige Verträge mit privaten Betreiberfirmen von Gemeinschaftsunterkünften belastet zu sein. Der Kyffhäuserkreis führt die Flüchtlingsunterkunft Rockensußra in Eigenregie.
4. Wie reagieren Sie auf diesen Vorwurf: Gelder der Flüchtlingshilfe sollten auch für Flüchtlinge verwendet werden. Menschen, die schon mit wenig leben müssen, dürfen nicht noch die Haushaltslöcher von Landkreisen stopfen. Hier wird unmoralisch abkassiert.
Individuelle Ansprüche der Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden stets korrekt erfüllt. Gegen die Leistungsbescheide ist der (kostenfreie) Sozialrechtsweg eröffnet, der auch rege von den Berechtigten genutzt wird. Hierbei stehen den Flüchtlingen in der Regel hochgradig spezialisierte Anwaltskanzleien zur Seite. Eine Benachteiligung der Berechtigten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen ist nicht erkennbar. Für die europäische Flüchtlingspolitik sowie das Asylbewerberleistungsrecht des Bundes besteht keine direkte Verantwortung des Kyffhäuserkreises.
5. Angesichts der bundesweiten Kritik zur Gemeinschaftsunterkunft in Freienbessingen, wie rechtfertigen Sie das "Einbehalten" von Mitteln der Flüchtlingshilfe? (Uns ist bekannt, dass die Gemeinschaftsunterkunft bereits geschlossen wurde.)
Die Flüchtlingsunterkunft Freienbessingen wurde durch einen privaten Betreiber nach europaweiter Ausschreibung geführt. Dieser hielt stets die vertraglich vereinbarten Entgelte. Aufgrund des schlechten Bauzustands wurde die Einrichtung auf Initiative des Kyffhäuserkreises aufgelöst und die Alternative der Eigenbetreibung von Mietwohnungen in Rockensußra gesucht und gefunden.
6. Der Kyffhäuser Kreis hat(te) im Vergleich mit anderen Landkreisen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Leistungsberechtigten nach § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wie erklären Sie diesen Sachverhalt?
Im Zeitraum 2005 bis 2011 gab es im Kyffhäuserkreis lediglich 4 Fälle nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz. Sobald die Betroffenen den ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten nachkamen, wurden die Anspruchseinschränkungen umgehend aufgehoben.
