Richter Kropp: Keine Gnade
Montag, 25. Juni 2012, 12:21 Uhr
Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp wird in den Medien Presse immer wieder als Richter Gnadenlos bezeichnet. Einige Urteile gegen Rechtsradikale mit besonderen Auflagen in den 90er Jahren sind wohl hierfür Anlass gewesen....
Damals mussten Angehörige der rechten Szene Toiletten schrubben, Hitlerbiographien lesen und die Gedenkstätte Buchenwald besuchen. Von anderen Verfahren kann man von einer solchen Härte nicht reden. Bis auf den Fall des Rentners Willi W. (79). Der Mann verursachte einen Unfall, ein junger Mann (38) kam und half ihm. Dabei griff er gleich 200 Euro als eine Art Zeugenentschädigung ab.
Drei- bis viermal hat er daraufhin den Rentner besucht und von ihm Geld erhalten. Am 14.11.2010 besuchte er ihn wieder und entwendete die EC-Karte und PIN des Rentners in einem unbeobachteten Augenblick. Am selben Tag hob er in der Volks- und Raiffeisenbank Ebeleben in zwei Vorgängen 2.000 Euro ab, ein dritter Versuch scheiterte.
Vor Gericht konnte der Rentner altersbedingt nicht erscheinen. Das Gericht führte seine Aussage durch die damals vernehmende Beamtin und seine Tochter ein. Ihr Vater habe noch niemals Geld oder gar die EC-Karte an Fremde herausgegeben, so die Tochter. Die Abwesenheit des alten Mannes nutzte der Angeklagte, um seine Lügengeschichte vorzubringen.
Willi W. habe ihm öfter EC-Karte und PIN gegeben, er habe Geld abheben dürfen, wann er wollte. Man habe sogar einen Darlehensvertrag unterschrieben, nach dem er das Geld irgendwann zurückzahlen sollte. Auf die Frage von Strafrichter Christian Kropp, warum er auf den Überwachungsbildern der Bankkamera mit gebücktem Kopf und Kapuze zu sehen sei, wusste der Angeklagte auch eine nette Geschichte zu erzählen: Es sei kalt gewesen und er laufe immer mit gebücktem Kopf herum.
Dies war nun die Stunde des Strafrichters und die Zeit für absolute Härte und keine Gnade: Ein Jahr und sechs Monate – ohne Bewährung – lautete das Urteil.
Wer alte Menschen so schamlos über den Tisch ziehe und noch so frech alles leugne, der müsse gnadenlos weggeschlossen werden.
Zurzeit verbüßt der Täter eine einjährige Freiheitsstrafe in einer Thüringer Justizvollzugsanstalt wegen ähnlicher Taten. Wenn es nach Richter Kropp geht, verlässt er die Einrichtung nicht so schnell. Zuvor muss jedoch das Landgericht Mühlhausen im Berufungsverfahren hierüber entscheiden.
Autor: nnzDamals mussten Angehörige der rechten Szene Toiletten schrubben, Hitlerbiographien lesen und die Gedenkstätte Buchenwald besuchen. Von anderen Verfahren kann man von einer solchen Härte nicht reden. Bis auf den Fall des Rentners Willi W. (79). Der Mann verursachte einen Unfall, ein junger Mann (38) kam und half ihm. Dabei griff er gleich 200 Euro als eine Art Zeugenentschädigung ab.
Drei- bis viermal hat er daraufhin den Rentner besucht und von ihm Geld erhalten. Am 14.11.2010 besuchte er ihn wieder und entwendete die EC-Karte und PIN des Rentners in einem unbeobachteten Augenblick. Am selben Tag hob er in der Volks- und Raiffeisenbank Ebeleben in zwei Vorgängen 2.000 Euro ab, ein dritter Versuch scheiterte.
Vor Gericht konnte der Rentner altersbedingt nicht erscheinen. Das Gericht führte seine Aussage durch die damals vernehmende Beamtin und seine Tochter ein. Ihr Vater habe noch niemals Geld oder gar die EC-Karte an Fremde herausgegeben, so die Tochter. Die Abwesenheit des alten Mannes nutzte der Angeklagte, um seine Lügengeschichte vorzubringen.
Willi W. habe ihm öfter EC-Karte und PIN gegeben, er habe Geld abheben dürfen, wann er wollte. Man habe sogar einen Darlehensvertrag unterschrieben, nach dem er das Geld irgendwann zurückzahlen sollte. Auf die Frage von Strafrichter Christian Kropp, warum er auf den Überwachungsbildern der Bankkamera mit gebücktem Kopf und Kapuze zu sehen sei, wusste der Angeklagte auch eine nette Geschichte zu erzählen: Es sei kalt gewesen und er laufe immer mit gebücktem Kopf herum.
Dies war nun die Stunde des Strafrichters und die Zeit für absolute Härte und keine Gnade: Ein Jahr und sechs Monate – ohne Bewährung – lautete das Urteil.
Wer alte Menschen so schamlos über den Tisch ziehe und noch so frech alles leugne, der müsse gnadenlos weggeschlossen werden.
Zurzeit verbüßt der Täter eine einjährige Freiheitsstrafe in einer Thüringer Justizvollzugsanstalt wegen ähnlicher Taten. Wenn es nach Richter Kropp geht, verlässt er die Einrichtung nicht so schnell. Zuvor muss jedoch das Landgericht Mühlhausen im Berufungsverfahren hierüber entscheiden.
