Klärungsbedarf
Montag, 09. Juli 2012, 14:01 Uhr
In der Debatte um das neue Meldegesetz sieht Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) noch Klärungsbedarf. Weitere Einzelheiten wie immer mit dem bekannten Klick...
Der Datenschutz der Bürger muß umfassend gewährleistet sein. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung hat Vorrang vor den Informationsinteressen einzelner Unternehmen, erklärte Geibert heute in Erfurt. Die Bürger müßten der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken wirksam widersprechen können. Der Bundestag hatte das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" Ende Juni 2012 beschlossen.
Mit der Neuregelung dürfen Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an Firmen auch erteilt werden, wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt dann, wenn die Informationen ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Das wiederum dürfte nach dem politischen Aufschrei, den die Art und Weise der Verabschiedung durch den Bundestag gezeigt hat, sehr fraglich sein.
Autor: nnzDer Datenschutz der Bürger muß umfassend gewährleistet sein. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung hat Vorrang vor den Informationsinteressen einzelner Unternehmen, erklärte Geibert heute in Erfurt. Die Bürger müßten der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken wirksam widersprechen können. Der Bundestag hatte das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" Ende Juni 2012 beschlossen.
Mit der Neuregelung dürfen Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an Firmen auch erteilt werden, wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt dann, wenn die Informationen ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Das wiederum dürfte nach dem politischen Aufschrei, den die Art und Weise der Verabschiedung durch den Bundestag gezeigt hat, sehr fraglich sein.
