Aus dem Stadtrat (2)
Freitag, 13. Juli 2012, 12:51 Uhr
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2011-2020 kam gestern im Stadtrat Sondershausen auf den Tisch. Hier die Einzelheiten...
Bürgermeister Joachim Kreyer(CDU) informierte nochmals vorab, dass das Papier lange in der Diskussion war. Auch in der Stadtverwaltung hatten es die Bürger einsehen können. Das Stadtentwicklungskonzept 2011-2020 ist eine Fortschreibung des Papiers von 2002 und ist auch eine wesentliche Voraussetzung, um weiter Fördermittel für die Stadtentwicklung zu bekommen.
Auf Antrag der SPD/Grüne-Fraktion (Sabine Bräunicke) wurde im Protokoll festgelegt, dass es 2016 zu einer Zwischenauswertung im Stadtrat kommen wird. Wegen des großen Umfangs und der Kosten wird keine Broschüre gedruckt werden. Es werden rund 70 Exemplare ausgedruckt, die bei der Stadtverwaltung einsehbar sein werden. Größere betroffene Unternehmen wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften werden ein Exemplar erhalten. Ob das Konzept auch im Internet veröffentlicht wird, steht noch nicht fest. Knackpunkt ist dabei wahrscheinlich die Dateigröße.
Begründung für die Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt gemäß § 171 b BauGB das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Sondershausen 2011 - 2020 für die Gesamtstadt in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Sondershausen 2011-2020 formuliert die Leitziele der zukünftigen Entwicklung in allen wichtigen Bereichen des kommunalen Handelns
.
Besondere Gesichtspunkte der Aktualisierung sind die weitere demografische Entwicklung der Stadtbevölkerung im Sinne eines fortschreitenden Anteils alterer Menschen mit den daraus erwachsenden sozialen Aufgaben, die Anpassung der Aktivitäten im Bereich der städtebaulichen und Wohnungsmarktentwicklung sowie die veränderten Bedingungen durch die erhebliche Vergrößerung der Gemeindefläche in Folge der Eingemeindung der acht Ortsteile (VG Schernberg) im Jahr 2007.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden neben den Akteuren des Stadtrates und der Verwaltung auch aktive Interessengruppen der Bürger, der Wirtschaft und der Sozialverbände einbezogen. Der Entwurf wurde im Dezember 2011 in Form einer Bürgerversammlung und durch eine öffentliche Auslegung der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Hauptausschusses am 15. Mai 2012 erfolgte eine sachgerechte Abwägung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB.
Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept Sondershausen 2011-2020 wird für den Zeitraum bis 2020 ein gesamtstädtischer Handlungsrahmen formuliert. Darüber hinaus bildet das integrierte Stadtentwicklungskonzept Sondershausen 2011-2020 die Grundlage für erforderliche Zuschüsse aus Europaischen, Bundesund Landesmitteln für die Umsetzung daraus abgeleiteter öffentlicher und privater Maßnahmen.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Sondershausen 2011-2020 ist in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie die Ergebnisse in laufenden und künftigen Verfahren der Bauleitplanung (Flachennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie anderen Fachplanungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Stadtumbauprozesses in Sondershausen kontinuierlich zu beobachten (Monitoring), dem Stadtrat in geeigneter Art und Weise darüber zu berichten und das Konzept zum Stadtumbau regelmäßig fortzuschreiben.
Autor: khhBürgermeister Joachim Kreyer(CDU) informierte nochmals vorab, dass das Papier lange in der Diskussion war. Auch in der Stadtverwaltung hatten es die Bürger einsehen können. Das Stadtentwicklungskonzept 2011-2020 ist eine Fortschreibung des Papiers von 2002 und ist auch eine wesentliche Voraussetzung, um weiter Fördermittel für die Stadtentwicklung zu bekommen.
Auf Antrag der SPD/Grüne-Fraktion (Sabine Bräunicke) wurde im Protokoll festgelegt, dass es 2016 zu einer Zwischenauswertung im Stadtrat kommen wird. Wegen des großen Umfangs und der Kosten wird keine Broschüre gedruckt werden. Es werden rund 70 Exemplare ausgedruckt, die bei der Stadtverwaltung einsehbar sein werden. Größere betroffene Unternehmen wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften werden ein Exemplar erhalten. Ob das Konzept auch im Internet veröffentlicht wird, steht noch nicht fest. Knackpunkt ist dabei wahrscheinlich die Dateigröße.
Begründung für die Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt gemäß § 171 b BauGB das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Sondershausen 2011 - 2020 für die Gesamtstadt in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Sondershausen 2011-2020 formuliert die Leitziele der zukünftigen Entwicklung in allen wichtigen Bereichen des kommunalen Handelns
.
Besondere Gesichtspunkte der Aktualisierung sind die weitere demografische Entwicklung der Stadtbevölkerung im Sinne eines fortschreitenden Anteils alterer Menschen mit den daraus erwachsenden sozialen Aufgaben, die Anpassung der Aktivitäten im Bereich der städtebaulichen und Wohnungsmarktentwicklung sowie die veränderten Bedingungen durch die erhebliche Vergrößerung der Gemeindefläche in Folge der Eingemeindung der acht Ortsteile (VG Schernberg) im Jahr 2007.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden neben den Akteuren des Stadtrates und der Verwaltung auch aktive Interessengruppen der Bürger, der Wirtschaft und der Sozialverbände einbezogen. Der Entwurf wurde im Dezember 2011 in Form einer Bürgerversammlung und durch eine öffentliche Auslegung der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Hauptausschusses am 15. Mai 2012 erfolgte eine sachgerechte Abwägung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB.
Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept Sondershausen 2011-2020 wird für den Zeitraum bis 2020 ein gesamtstädtischer Handlungsrahmen formuliert. Darüber hinaus bildet das integrierte Stadtentwicklungskonzept Sondershausen 2011-2020 die Grundlage für erforderliche Zuschüsse aus Europaischen, Bundesund Landesmitteln für die Umsetzung daraus abgeleiteter öffentlicher und privater Maßnahmen.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Sondershausen 2011-2020 ist in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie die Ergebnisse in laufenden und künftigen Verfahren der Bauleitplanung (Flachennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie anderen Fachplanungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Stadtumbauprozesses in Sondershausen kontinuierlich zu beobachten (Monitoring), dem Stadtrat in geeigneter Art und Weise darüber zu berichten und das Konzept zum Stadtumbau regelmäßig fortzuschreiben.
