Millionen Euro vererbt und verschenkt
Montag, 23. Juli 2012, 11:25 Uhr
In Thüringen wurde im Jahr 2011 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 16,4 Millionen Euro festgesetzt, 1,2 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Wir haben die Einzelheiten für Sie aufbereitet...
Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, 1278 relevante Steuerbescheide erteilt.
Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine Landessteuer handelt, kommen die gesamten Steuereinnahmen dem Land Thüringen zu Gute. Insgesamt wurde ein statistisch erfasster Vermögenswert von 153,1 Millionen Euro übertragen.
Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 70,7 Millionen Euro zugrunde.
88 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 158,2 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 72,2 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden. Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben.
Somit ergab sich ein Reinnachlass von 86,0 Millionen Euro. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 70 Prozent der Nachlässe lagen unter
100 000 Euro. In 14 Fällen wurden 500.000 Euro und mehr an die Hinterbliebenen vererbt.
Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 292 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von 15 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 8,8 Millionen Euro, auf deren Basis 1,7 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer tatsächlich festgesetzt wurden.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik sind aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2011.
Autor: nnzNach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, 1278 relevante Steuerbescheide erteilt.
Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine Landessteuer handelt, kommen die gesamten Steuereinnahmen dem Land Thüringen zu Gute. Insgesamt wurde ein statistisch erfasster Vermögenswert von 153,1 Millionen Euro übertragen.
Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 70,7 Millionen Euro zugrunde.
88 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 158,2 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 72,2 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden. Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben.
Somit ergab sich ein Reinnachlass von 86,0 Millionen Euro. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 70 Prozent der Nachlässe lagen unter
100 000 Euro. In 14 Fällen wurden 500.000 Euro und mehr an die Hinterbliebenen vererbt.
Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 292 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von 15 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 8,8 Millionen Euro, auf deren Basis 1,7 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer tatsächlich festgesetzt wurden.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik sind aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2011.
