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Endlich Riegel vorschieben

Montag, 30. Juli 2012, 11:31 Uhr
Regulär statt prekär: Die IG BAU hat sich gegen höhere Einkommensgrenzen bei Mini-Jobs ausgesprochen. „Statt die geringfügige Beschäftigung für Niedriglohn-Arbeitgeber in Nordthüringen noch attraktiver zu machen, muss sie eingeschränkt werden“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordthüringen, Wilfried Grams...

Regulär statt prekär (Foto: IG Bau) Regulär statt prekär (Foto: IG Bau)

Wenn in Berlin die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro monatlich durchsetze, werde dies reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängen und so für den heimischen Arbeitsmarkt deutlich negative Folgen haben.

„Schon jetzt sind im Kreis Nordhausen 400-Euro-Jobs zu einem zweifelhaften Niedriglohn-Beschäftigungsmodell für Arbeitgeber geworden – insbesondere in der Gebäudereinigung. Insgesamt haben nahezu 3.360 Menschen im Landkreis Nordhausen, 4.020 im Landkreis Eichsfeld und 3.040 im Kyffhäuserkreis einen Mini-Job. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal. Geringfügige Beschäftigung heißt, praktisch ohne jede soziale Absicherung zu arbeiten“, so Grams.

Fehlende Einzahlungen in die Renten- und Arbeitslosenkasse, in der Regel kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und keine Entgeltzahlung im Krankheitsfall – Mini-Jobber würden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Vor allem für Frauen seien die 400-Euro-Jobs längst zur Niedriglohnfalle geworden – und der Weg in die Altersarmut damit vorprogrammiert.

Zudem öffneten Mini-Jobs Dumpinglöhnen Tür und Tor: „Da es keine Stundenlimits gibt, können beispielweise die Mindestlöhne durch unbezahlte Mehrarbeit ganz einfach unterlaufen werden. Die einzigen, die von der Erhöhung der Mini-Job-Grenze auf 450 Euro profitieren, sind die Arbeitgeber“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Vor diesem Hintergrund dürfe das Niedriglohn-Modell nicht weiter ausgeweitet werden.

Stattdessen müsse ihm ein Riegel vorgeschoben werden. „Mini-Jobber sollten ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Beiträge müssten dabei komplett vom Arbeitgeber übernommen werden“, so Wilfried Grams.
Autor: red

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