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Virus eingeschleppt

Donnerstag, 09. August 2012, 13:28 Uhr
Im Südosten der Ukraine ist Ende Juli erstmals die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Bei dem Erreger handelt es sich um ein hoch kontagiöses Virus, welches schwere Erkrankungen bei Schweinen hervorrufen kann...


Eine Bekämpfung ist sehr schwierig, die Tiere betroffener Bestände müssen getötet werden. Es wird vermutet, dass das Virus durch Urlauber eingeschleppt wurde, die tierische Lebensmittel aus Russland eingeführt hatten.

Aus diesem Grund weisen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreisverwaltungen auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Mitnahme von tierischen Lebensmitteln bei internationalen Reisen hin. Es gibt seit 2009 für die Mitnahme von tierischen Lebensmitteln zum persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittländern in die EU Gesetzgebungen, die dringend einzuhalten sind. Grundsätzlich ist die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln (Fleisch, Wurst, Käse, Milch oder Milchprodukte) als Reiseproviant oder zum sonstigen Eigenverbrauch aus Drittländern verboten!

Mit diesen Regelungen soll ein weit reichender Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung von hoch ansteckenden, derzeit in der EU nicht vorkommenden Tierseuchen gewährleistet werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, Bereich Verbraucherschutz/Tierseuchenschutz, zu finden.

Zusätzlich werden alle Schweinehalter aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des eigenen Schweinebestandes zu ergreifen. Unter anderem soll die eigene Betriebshygiene überprüft und gegebenenfalls gesteigert werden. Der Personenverkehr soll in den Ställen auf ein Minimum reduziert werden, d. h. betriebsfremde Personen dürfen die Bestände nicht betreten.

Es wird noch einmal ausdrücklich auf das Verfütterungsverbot von Abfällen tierischen Ursprungs (insbesondere Küchenabfälle) an Schweine hingewiesen.

Eine Haltung von Schweinen im Freien bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und ist mit einer Vielzahl von zu erfüllenden Anforderungen verbunden.
Autor: red

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