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Zahnarzt: Kostenpläne vergleichen

Sonnabend, 15. September 2012, 09:25 Uhr
"Den Zahn müssen wir ersetzen." Wenn ein Patient vom Zahnarzt diesen Satz hört, kann es nicht nur schmerzhaft, sondern auch richtig teuer werden. Denn die Krankenkassen zahlen nur noch den sogenannten Regelsatz. Bevor der Zahnarzt mit der Behandlung beginnen darf, muss er einen Heil- und Kostenplan ausstellen...


Man sollte allerdings nicht blind darauf vertrauen, dass der Behandlungsvorschlag des eigenen Zahnarzts der einzig sinnvolle und kostengünstigste ist. Bei Kostenplänen mit einer hohen Zuzahlung lohnt es sich immer, eine zweite oder sogar dritte Meinung einzuholen.

Kostenloser und bequemer Service

Um einen Vergleich verschiedener Angebote zu erhalten, muss man aber nicht selbst zu mehreren Zahnärzten pilgern. Einige Direktversichrungen bieten stattdessen allen Patienten - ob Kunde oder nicht - ab sofort unter dem Namen "Zahnkosten-Optimierer" einen kostenlosen Service an, der die zahnärztlichen Leistungen transparenter machen soll und mit dem die Patienten im Schnitt 56 Prozent ihres Eigenanteils sparen können. "Bei nahezu allen Dienstleistungen genügt ein Blick ins Internet, um den besten Preis zu finden. Beim Zahnarzt wird jedoch gern vermittelt, dass die Preise nicht verhandelbar sind - das wollen wir ändern", sagt Peter M. Endres, Vorstandsvorsitzender der Ergo-Direktversicherung.

Zahnärzte aus der Region geben Angebote ab

Die Patienten müssen dazu lediglich eine Kopie ihres Heil- und Kostenplans an den Fürther Direktversicherer senden. Dieser holt dann kostenlos und unverbindlich über den Partner www.2te-zahnarztmeinung.de Vergleichsangebote von registrierten Zahnärzten aus der Region des Interessenten ein.

Das Ergebnis erhält der Patient und entscheidet, ob er einen der mitbietenden Zahnärzte kennenlernen möchte oder auf der Basis dieses Preisvergleichs mit seinem alten Zahnarzt über den Preis neu verhandeln möchte. Interessiert sich der Patient für ein Angebot, erhält er vom Versicherer die Kontaktdaten des Zahnarzts. Eine Verpflichtung geht er damit nicht ein.
Autor: red

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