kyffhaeuser-nachrichten.de

Neues aus Berlin (133)

Montag, 29. Oktober 2012, 15:22 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Jahressteuergesetz 2013

In dieser Woche hat der Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet. Im Jahressteuergesetz wird jährlich der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in den verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts zusammengefasst. Ein Gesetzgebungsbedarf entsteht z. B. durch Anpassung an das Recht der EU, durch Empfehlungen des Bundesrechnungshofes, der Schließung von Schlupflöchern usw. In diesem Jahr ist das Gesetz auch für die Kulturpolitik von großer Bedeutung gewesen.

Es gab vom Bundesfinanzministerium Überlegungen, die Bildungsleistungen bei privaten Musik-, Tanz- und Ballettschulen mit Umsatzsteuer zu belegen. Dies war eine Reaktion auf europäische Vorgaben. Nach massiver Intervention der Fachpolitiker aus dem Kulturausschuss - ich bin Berichterstatter zu diesem Thema - wurden diese Vorhaben zurückgenommen. Es bleibt erst einmal beim geltenden Recht. Öffentliche und private Bildungsleistungen bleiben umsatzsteuerfrei.

Meine Meinung dazu: "Musische, kreative und tänzerische Bildung darf nicht durch Umsatzsteuer belastet werden, gleich ob diese privat oder öffentlich angeboten wird. Ein Einsatz mit guter fachlicher Begründung lohnt sich immer."

Ebenfalls wurde für Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen an Theatern der öffentlichen Hand und gleichartigen Einrichtungen ihre Steuerbefreiung klargestellt, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass deren künstlerische Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen.

Bisher gab es unterschiedliche Handhabungen, teilweise umsatzsteuerbefreit, teilweise ermäßigt und teilweise war der volle Steuersatz von 19 Prozent erhoben worden.

Desgleichen wurde der Handel mit Kunstgegenständen neu geregelt. Die bisher geltende Umsatzsteuerermäßigung auf bestimmte Kunstgegenstände war mit europäischen Recht nicht länger vereinbar.
Nun wird zwischen Lieferung vom Urheber, der weiterhin ermäßigt besteuert wird und dem gewerblichen Handel, der den vollen Mehrwertsteuersatz zu entrichten hat, unterschieden. Bei der Besteuerung mit dem Regelsteuersatz (19 %) wird die pauschale Margenbesteuerung angewendet. Für Interessenten bin ich gern bereit, die komplexere Materie detaillierter zu erläutern.

In dem Jahressteuergesetz 2013 wird auch geregelt, dass das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld zukünftig steuerfrei gestellt wird. Das ist eine gute Nachricht für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur!

Durch intensiven Austausch mit der Branche wurde deren Zustimmung erreicht. In wenigen politischen Bereichen besteht eine so breite Unterstützung der Branche für die Positionen der CDU/CSU.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de