20 Prozent mangelhaft
Montag, 12. November 2012, 15:57 Uhr
Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion Licht-Test 2012 hat die Thüringer Polizei im vergangenen Monat Oktober umfangreiche Verkehrskontrollen durchgeführt. Die diesjährige Verkehrssicherheitsaktion lief unter dem Motto "Sei helle, fahr' sicher!". Diese wurde gemeinsam von der Deutschen Verkehrswacht und dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe organisiert...
Im Ergebnis der Verkehrskontrollen wurden durch die Polizei in Thüringen 11.056 Fahrzeuge kontrolliert, davon hatten 2.114 Fahrzeuge festgestellte Mängel an der Beleuchtung. Somit waren bei fast jedem fünften kontrollierten Fahrzeug (19, 1 %) die Beleuchtungseinrichtungen mangelhaft. 644 Fahrzeugführer mussten ein Verwarngeld bezahlen, 30 Fahrzeugführer erhielten eine Bußgeldanzeige.
Von den betroffenen Fahrzeugführern wurde überwiegend angegeben, dass eine Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen vor Fahrtantritt nur selten stattfindet. Des Weiteren wurde von diesen das kostenlose Angebot im Rahmen der Sicherheitsaktion Licht-Test 2012, die Lichtanlagen der Fahrzeuge durch die Meisterbetriebe der Kraftfahrzeuginnungen oder bei den Prüfstellen der Automobilclubs und Überwachungsorganisationen überprüfen zu lassen, kaum wahrgenommen.
Die Mängel an Beleuchtungseinrichtungen konzentrierten sich vor allem auf einseitig defekte Hauptscheinwerfer, defekte Bremsleuchten und Kennzeichenbeleuchtungen. In Einzelfällen wurden Nebelscheinwerfer bzw. Nebelschlussleuchten ohne Vorliegen der Voraussetzungen benutzt.
Kontrollierte Radfahrer, welche mit fehlender Beleuchtung oder mit Batteriebeleuchtung am Straßenverkehr teilnahmen, hatten oft Unkenntnis über die notwendige Beleuchtungsausrüstung gemäß der StVZO (Rückstrahler und Rückleuchte, Speichenreflektoren je Laufrad bzw. reflektierender Mantelstreifen, Pedalrückstrahler; Dynamo, Frontreflektor, Scheinwerfer).
Die Thüringer Polizei appelliert an alle Fahrzeugführer, gerade zu dieser Jahreszeit regelmäßig die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zu kontrollieren. Die trübe Witterung, Nebel sowie Niederschläge schränken die Sichtverhältnisse ein, wobei das Problem nicht nur im Sehen sondern gerade auch im Gesehenwerden liegt. Fehlende oder nicht funktionierende Beleuchtungseinrichtungen sind eine Gefahrenquelle, die lebensgefährlich sein kann. Dieser Appell richtet sich auch an Eltern, die Beleuchtung am Fahrrad ihres Kindes regelmäßig zu kontrollieren.
Des Weiteren bittet die Polizei, das Geschwindigkeitsverhalten und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend den jeweilig vorherrschenden Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen und besondere Rücksicht auf die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger, Radfahrer) zu nehmen. Rechnen Sie auch mit Fehlverhalten anderer, seien Sie tolerant!
Im Jahr 2011 wurden in Thüringen 54.726 Verkehrsunfälle registriert, davon waren 7.114 Verkehrsunfälle mit verletzten oder tödlich verunglückten Personen.
Autor: nnzIm Ergebnis der Verkehrskontrollen wurden durch die Polizei in Thüringen 11.056 Fahrzeuge kontrolliert, davon hatten 2.114 Fahrzeuge festgestellte Mängel an der Beleuchtung. Somit waren bei fast jedem fünften kontrollierten Fahrzeug (19, 1 %) die Beleuchtungseinrichtungen mangelhaft. 644 Fahrzeugführer mussten ein Verwarngeld bezahlen, 30 Fahrzeugführer erhielten eine Bußgeldanzeige.
Von den betroffenen Fahrzeugführern wurde überwiegend angegeben, dass eine Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen vor Fahrtantritt nur selten stattfindet. Des Weiteren wurde von diesen das kostenlose Angebot im Rahmen der Sicherheitsaktion Licht-Test 2012, die Lichtanlagen der Fahrzeuge durch die Meisterbetriebe der Kraftfahrzeuginnungen oder bei den Prüfstellen der Automobilclubs und Überwachungsorganisationen überprüfen zu lassen, kaum wahrgenommen.
Die Mängel an Beleuchtungseinrichtungen konzentrierten sich vor allem auf einseitig defekte Hauptscheinwerfer, defekte Bremsleuchten und Kennzeichenbeleuchtungen. In Einzelfällen wurden Nebelscheinwerfer bzw. Nebelschlussleuchten ohne Vorliegen der Voraussetzungen benutzt.
Kontrollierte Radfahrer, welche mit fehlender Beleuchtung oder mit Batteriebeleuchtung am Straßenverkehr teilnahmen, hatten oft Unkenntnis über die notwendige Beleuchtungsausrüstung gemäß der StVZO (Rückstrahler und Rückleuchte, Speichenreflektoren je Laufrad bzw. reflektierender Mantelstreifen, Pedalrückstrahler; Dynamo, Frontreflektor, Scheinwerfer).
Die Thüringer Polizei appelliert an alle Fahrzeugführer, gerade zu dieser Jahreszeit regelmäßig die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zu kontrollieren. Die trübe Witterung, Nebel sowie Niederschläge schränken die Sichtverhältnisse ein, wobei das Problem nicht nur im Sehen sondern gerade auch im Gesehenwerden liegt. Fehlende oder nicht funktionierende Beleuchtungseinrichtungen sind eine Gefahrenquelle, die lebensgefährlich sein kann. Dieser Appell richtet sich auch an Eltern, die Beleuchtung am Fahrrad ihres Kindes regelmäßig zu kontrollieren.
Des Weiteren bittet die Polizei, das Geschwindigkeitsverhalten und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend den jeweilig vorherrschenden Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen und besondere Rücksicht auf die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger, Radfahrer) zu nehmen. Rechnen Sie auch mit Fehlverhalten anderer, seien Sie tolerant!
Im Jahr 2011 wurden in Thüringen 54.726 Verkehrsunfälle registriert, davon waren 7.114 Verkehrsunfälle mit verletzten oder tödlich verunglückten Personen.
