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kn-Forum: Gemeinderatssitzung

Dienstag, 13. November 2012, 07:56 Uhr
In einem Leserbrief wird einer Bürgermeisterin vorgeworfen, Demokratische Grundsätze zu missachten. Hier kn mit den Einzelheiten

Dem Grundsatz der Öffentlichkeit kommt, ähnlich wie im gerichtlichen Verfahren, auch im Kommunalrecht besondere Bedeutung zu. Er dient nicht nur dem Zweck, den Gedanken der Selbstverwaltung im Bewusstsein der Bürger zu verankern und zu festigen, sondern zielt ferner darauf ab, ihnen auch eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen, damit sie aus dem Verhalten der Gemeinderatsmitglieder politische Konsequenzen bei der nächsten Wahl ziehen können. Um dementsprechend eine möglichst weitgehende Transparenz kommunaler Entscheidungsabläufe zu erreichen, sollen die Vertretungskörperschaften nur in begründeten Ausnahmefällen nichtöffentlich, "hinter verschlossenen Türen" tagen (1).

Nicht aber in Oberheldrungen: Da habe ich am Freitag in einer Zeitung gelesen, dass unsere Bürgermeisterin die Gemeinderäte für Montag, den 12.11.2012 zu einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen hat, in welcher es u.a. auch um den Gemeindehaushalt gehen sollte. Da ich mir nicht vorstellen konnte, welche begründete Ausnahme hier zutreffen sollte um die Öffentlichkeit auszuschließen und auch gern als Zuhörerin teilgenommen hätte, habe ich unsere Bürgermeisterin Karin Klimek schriftlich darauf hingewiesen, dass dies rechtlich nicht zulässig ist und bat darum, die Sitzung öffentlich durchzuführen. Mein Schreiben schickte ich gleichzeitig an alle Gemeinderatsmitglieder, an die Verwaltungsgemeinschaft und an die Kommunalaufsicht.

Sowohl Herr Busch von der Kommunalaufsicht, als auch Herr Nöthlich von der VG "An der Schmücke" gaben mir telefonisch recht. Bis heute wartete ich auf eine Antwort der Bürgermeisterin - ich bin extra noch mal zu einem Aushang gegangen, um mich zu versichern, dass da nichts aushängt. Da mein Warten vergeblich war, dachte ich mir, ich probier´s einfach mal:

Ich machte mich also auf den Weg zu der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung. Die Vordertür war schon mal zu, also bin ich zur Hintertür reingegangen und betrat den Versammlungsraum. Gleich wurde ich von Frau Klimek gebeten, den Raum zu verlassen, weil dies eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung ist. Herr Nöthlich wies sie im Auftrag von Herrn Busch von der Kommunalaufsicht noch mal auf die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzung hin, worauf sie antwortete, dass sie bestimmt hat, dass diese Sitzung nichtöffentlich ist, und ich doch jetzt bitte den Raum verlassen soll….also ging ich.

Unsere Bürgermeisterin Karin Klimek missachtet, nicht zum ersten Mal, Gesetze und somit die Grundlagen für einen Rechtsstaat. Durch das Ausschließen der Öffentlichkeit wird unsere Demokratie mit Füßen getreten, weil eine politische Willensbildung unmöglich gemacht wird. Demokratische Kontrolle kann nur dann funktionieren, wenn die einzelnen politischen Positionen im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzungen ständig sichtbar gemacht werden, um sie für die Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und damit kontrollierbar zu gestalten. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung des Gemeinderats schützt ausschließlich ein Interesse der Allgemeinheit und vermittelt dem einzelnen Gemeindevertreter keine subjektive Rechtsposition (2).

1 Aus: Wegbeschreibung für die kommunale Praxis: Die (Nicht-)Öffentlichkeit Sitzungen, Hrsg: Friedrih-Ebert-Stiftung
2 Aus: Wegbeschreibung für die kommunale Praxis: Die (Nicht-)Öffentlichkeit Sitzungen, Hrsg: Friedrih-Ebert-Stiftung

Susann Weber
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: khh

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