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Neues aus Berlin (159)

Mittwoch, 05. Dezember 2012, 19:21 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Gesetze behandelt


Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Mit dem in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz ändern wir die Anwendung des sogenannten "Schienenbonus" für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Um mehr Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen, ist ein System lärmabhängiger Trassenpreise vorgesehen. Dieses soll as europaweit zur Geltung kommen. Das Schienennetz wird auf diese Weise unter dem Gesichtspunkt von mehr Lärmschutz und unter Verwendung innovativer Technologien verbessert.

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetz wollen wir Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen und hierzu die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren. Neben diesem zentralen Element sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, durch die das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren flexibler, effektiver und weniger aufwändig gestaltet werden soll.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
In erster Lesung berieten wir die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird Presseverlagen damit das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Wege werden Presseverlage im Online-Bereich mit anderen sog. Werkmittlern gleichgestellt. Nicht erfasst werden andere Nutzer, wie Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Mit dem in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz wird die Geltung der nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2012 auslaufenden Vorschrift des §52a UrhG um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Die Regelung gestattet es, urheberrechtlich geschützte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen ins Intranet einzustellen. Den Urhebern steht dafür eine angemessene Vergütung zu. Die kommenden beiden Jahre sollen dazu genutzt werden, über den Inhalt einer unbefristeten Regelung entscheiden zu können.


Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Mit dem in erster Lesung beratenen Gesetz wird die gewerbsmäßig begangene Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Damit wollen wir verhindern, dass eine solche kommerzielle Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht getan hätten. Um den Schutz des Lebens am Lebensende zu gewährleisten, entziehen wir "Geschäften mit dem Tod" sichtbar und nachhaltig die Grundlage und wirken damit der organisierten Suizidbeihilfe entgegen.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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