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Mittel bewilligt

Donnerstag, 24. Januar 2013, 22:40 Uhr
In seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch hat der Jugendhilfeausschuss Mittel für die Jugendarbeit freigegeben. Hier die Einzelheiten.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Vorlage der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes zur Vergabe der Fördermittel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, hier für Projekte der schulbezogenen Jugendarbeit und der berufsbezogenen Jugendsozialarbeit 2013, gemäß der Empfehlung des Jugendamtes.


Für die schulbezogenen Jugendarbeit im Ostteil des Kyffhäuserkreis werden an den Jugendhilfe- und Förderverein e.V. 19.680,00 €uro und für den Westteil des Kyffhäuserkreises an den Kreisjugendringring Kyffhäuserkreis e.V. 20.320,00 Euro bewilligt

Für die beruforientierte Schuljugendarbeit werden dem Starthilfe Sondershausen e.V. 10.000,00 Euro bewilligt.

Aus der Begründung
Die Förderung der berufsorientierten Schulsozialarbeit von Starthilfe Sondershausen e.V. in Höhe von 10.000,00 Euro wird schon seit vielen Jahren vom Landkreis finanziell unterstützt und ist ein Kooperationsprojekt verschiedener Träger der Jugendsozialarbeit. Die Hauptfinanzierung kommt von der Bundesagentur für Arbeit.

Die Mittel in Höhe von insgesamt 40.000,00 Euro sind für die schulbezogene Jugendarbeit (Schuljugendarbeit) und werden an den Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. und den Jugendhilfe- und Förderverein e.V., welche die Mittel den Regelschulen und Gymnasien des Landkreises zur Verfügung stellen, um Angebote der schulbezogenen Jugendarbeit anbieten zu können, ausgereicht.

Die Zuschüsse wurden entsprechend der Schülerzahlen der jeweiligen Schule errechnet und sind in der Richtlinie zur "Örtlichen Jugendförderung" (Jugendpauschale) des Landes Thüringen sowie im Jugendförderplan des Kyffhäuserkreises festgeschrieben. Damit die Maßnahmen wie Arbeitsgemeinschaften, Lernförderung, Demokratie- und Toleranz- Projekte usw. ohne Unterbrechung an den Schulen weitergeführt werden können, sollen diese Mittel trotz vorläufiger Haushaltsführung zu Jahresbeginn bewilligt werden.
Autor: khh

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