kyffhaeuser-nachrichten.de

Veränderungen bei "Annex - Leistungen"

Donnerstag, 24. Januar 2013, 23:28 Uhr
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am Mittwoch die Vorlage der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach §39 SGB VIII für den Kyffhäuserkreis "Annex - Leistungen" ab 01.03.2013. Hier kn mit den Einzelheiten


Bei der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses umfasst die Hilfe auch die Sicherung des notwendigen Unterhalts. Unter Unterhalt versteht man den gesamten Lebensunterhalt des Kindes oder des Jugendlichen.
Einmalige Beihilfen und Zuschüsse sind notwendig, um bei der Absicherung des Unterhalts einen Sonderbedarf, der einmalig oder in so großen Abständen auftritt, dass er nicht als regelmäßig wiederkehrend bezeichnet werden kann, abzusichern. Die Übernahme kann sowohl als Beihilfe, als auch als Zuschuss erfolgen.

Bei der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses umfasst die Hilfe auch die Sicherung des notwendigen Unterhalts. Unter Unterhalt versteht man den gesamten Lebensunterhalt des Kindes oder des Jugendlichen.
Einmalige Beihilfen und Zuschüsse sind notwendig, um bei der Absicherung des Unterhalts einen Sonderbedarf, der einmalig oder in so großen Abständen auftritt, dass er nicht als regelmäßig wiederkehrend bezeichnet werden kann, abzusichern. Die Übernahme kann sowohl als Beihilfe, als auch als Zuschuss erfolgen.

Bisher werden diese Beihilfen und Zuschüsse mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.12.2010 auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach §39 SGB VIII des Kyffhäuserkreises seit dem 01.01.2011 durch das Jugendamt bearbeitet und gewährt. Diese Richtlinie wurde zur besseren Einheitlichkeit und Vereinfachung in Thüringen in einer Arbeitsgruppe des Thüringischen Landkreistages erarbeitet. Fast alle Jugendämter orientieren sich an dieser Richtlinie.

Einige Veränderungen wurden eingearbeitet und beschlossen.

Erstattung von Kostenbeiträgen für Kindertagesstättengebühren, Gebühren für Kinderhorte für schulpflichtige Kinder und Grundschulhorte
- dieser Kostenbeitrag wurde bereits immer schon erstattet bzw. übernommen
- wurde zusätzlich in Richtlinie mit aufgenommen

Materielle Absicherung der Bereitschaftspflegestellen
- hier wurde das Vorhalteentgelt von 50 € auf 150 €/monatlich angehoben
- je Bereitschaftspflegestelle von vorher 600 € im Jahr (50 € x 12 Monate), auf zukünftig 1.800 € im Jahr (150 € x 12 Monate)
- die Anhebung des Vorhaltegeldes ist notwendig, um die Attraktivität im finanziellen Bereich für die Pflegeeltern, die sich für die Bereitschaftspflege zur Verfügung stellen, zu erhöhen
- die Kosten für ein Inobhut genommenes Kind kosten in der Bereitschaftspflegstelle 25 €/ Tag, in einer Einrichtung nach § 34 SGB VIII (Kinderheim) zwischen 100 € -180 € täglich.

Mündelzuwendung für Kontakte und Geschenke zu bestimmten Anlässen
- wird bei ca. 80 Mündeln etwa 1.000 € soz.-päd. Handgeld benötigt
- wird bei ca. 80 Mündeln etwa 250 € Geschenke für besondere Anlässe benötigt
- für diese Ausgaben waren bisher jährlich 1.200 € - 1.500 € eingeplant
Autor: khh

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de